Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/59: Totalrevision der Verordnung über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Verordnung) · 27 Seiten
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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1850/10/1/1
Für den Kanton FR, SBV und Ökostrom sind die Anforderungen nach Art. 106 an Senkenprojekte zu hoch. Sie empfehlen, dass die Verordnung weniger auf die Berechnung der Reduktionsleistung, mehr auf die pragmatische Umsetzung von Projekten fokussiere, um Klimaschutzprojekte in der Landwirtschaft zu fördern. Auch der Kanton TG sieht grosses Potential für Kompensationsprojekte in der Landwirtschaft, sieht jedoch auch zu hohe Hürden. SMP fordert, dass den Speicherpotentialen und weiteren positiven Wirkungen von Grünflächen Rechnung getragen wird. Der Kanton VD bringt ein, dass es eine gemeinsame Methodik für die Ermittlung des Speicherpotentials besonders von biologischen Senken brauche. Zudem sei die Rolle der öffentlichen Institutionen zu klären, da bereits mehrere Kantone Fördermassnahmen für die Speicherung von Kohlenstoff in landwirtschaftlichen Böden vorsehen. Der Kanton VD bedauert, dass keine finanziellen Mittel zur Förderung von Senken vorgesehen seien und der Kanton TG fordert Forschungs- und Unterstützungsprogramme des Bundes im Bereich von landwirtschaftlichen Senken. Der Kanton VD merkt an, dass die Nutzung von Kohlenstoffspeichern als Kompensation der Verkehrsemissionen den Ausgleich von Restemissionen aus Landwirtschaft und Industrie einschränke. Die geologische Speicherung von Kohlenstoff soll zudem mit anderen Nutzungen des Untergrunds koordiniert werden. Diesbezüglich müssen bei der Bescheinigung von geologischen Senken die Kantone einbezogen werden, da diese für die Konzession von territorialen Nutzungen zuständig sind. Der Kanton VD fragt sich, ob Synergien mit Entwicklungen von Geothermieprojekten genutzt werden könnten.
Der Schweizerische Verband der Bürgergemeinden und Korporationen begrüsst die Kompensationsmöglichkeiten für Waldprojekte, sieht die Senkenleistungen von bewirtschafteten Wälder in der Verordnung aber noch nicht genügend berücksichtigt. Auch Lignum und Holzbau Schweiz verweisen darauf, dass die emissionsvermindernden Leistungen von verbautem Holz stärker genutzt werden sollen. Zudem seien die Schweizer Wälder überaltert und unternutzt, eine nachhaltige Nutzung sei für die CO2- Bindung, die Vitalität und die Biodiversität wichtig (Lignum). Der Verein Senke Schweizer Holz weist aus, dass Kompensationsprojekte nicht nur gut fürs Klima seien. Ihre Projekte würden auch direkt und indirekt die Wertschöpfungskette fördern sowie die Erreichung der Ziele der Waldpolitik positiv beeinflussen.
Für den Kanton ZH ist wichtig, dass die Speicherung von Kohlenstoff in Böden keine nachteiligen Auswirkungen auf die Bodenfruchtbarkeit hat. Dies soll mit einem Verweis auf die Verordnung über Belastungen des Bodens in der CO2-Verordnung festgehalten werden. Auch der Kanton VS fordert, dass Empfehlungen zum Schutz von Umwelt, Bodenqualität und Biodiversität ausgearbeitet werden.
Bescheinigungen für Senkenprojekte werden nur ausgestellt, wenn eine Permanenz von 30 Jahren sichergestellt werden kann. Dieser Regelung wiederspricht der SBV. Weil die Bewirtschaftungsdauer eine Generation übersteige, würden aufgrund der vorgeschlagenen 30 Jahre Senkenprojekte in der Landwirtschaft kaum umgesetzt werden. Die geforderte Permanenz sei deshalb auf 15 Jahre zu reduzieren. Anders argumentieren Klima-Allianz, Greenpeace, SES und VCS: Da Kompensationsprojekte Treibhausgasemissionen mit einer Verweildauer von mehreren Hundert Jahren ausgleichen sollen,
bleibe unklar, weshalb eine Permanenz von nur 30 Jahren gefordert werde. Diese Teilnehmenden beantragen, dem Vorsorgeprinzip folgend die nötige Permanenz auf 500 Jahre zu erhöhen. Mit der gleichen Argumentation begründet die SP ihren Antrag für eine zeitlich unbefristete Permanenz. Climeworks ist sich den juristischen Grenzen bei der Festlegung der geforderten Permanenz bewusst,
wünscht jedoch, dass Senkenleistungen von mindestens 80 Jahren priorisiert werden.
Ist die Permanenz von Senkenleistungen nicht mehr gewährleistet, müssen Ersatzbescheinigungen aus demselben Zeitraum abgegeben werden, was zum Zurückhalten von Zertifikaten als Puffer motiviert. Diese Regelung empfehlen CharNet, First Climate AG und Kaskad-E GmbH auf 30 Jahre zu beschränken. Für Klima-Allianz, Greenpeace, SES, SP und VCS ist unklar, weshalb Bescheinigungen von Projekten, deren Senkenleistung eine Umkehrung erfahren haben, den kompensationspflichtigen rückerstattet werden. Diese Bescheinigungen haben ihren Bescheinigungsgrund und den Marktwert verloren und sollen vernichtet werden. Für Climeworks ist eine Pflicht zum Ersatz von verfallenen Senkenleistungen durch langfristige Lösungen die Konsequenz einer Permanenz von lediglich 30 Jahren.
17/27 BAFU-D-F1643401/937