Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/59: Totalrevision der Verordnung über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Verordnung) · 27 Seiten

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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1850/10/1/1

Economiesuisse beantragt, dass wie im geltenden Recht für Wechsel ganzer Fahrzeugflotten nationale Bescheinigungen ausgestellt werden sollen.

Der Ausschluss von Auslandprojekten mit Investitionen in die Nutzung fossiler Brenn- und Treibstoffe zur Energiegewinnung oder Extraktion fossiler Energieträger wird von First Climate AG abgelehnt, da dies auch Investitionen in die Effizienzsteigerung fossiler Energieerzeugungsinstrumente von der Bescheinigung ausschliesse. Dies sei insbesondere bei Anwendungen, wo derzeit keine erneuerbaren technischen Alternativen bestehen, wenig sinnvoll.

Im Ausland sieht die CO2-Verordnung lediglich Bescheinigungen für Projekte zum Abbau von anderen Treibhausgasen als CO2 vor, bei denen eine energetische Nutzung besteht. Dies, obwohl der Abbau ohne energetische Nutzung durch das Abkommen von Paris abgedeckt sei, kritisiert Fairrecycling und moniert insbesondere, dass damit zum Beispiel Projekte zum Abbau von FCKW ausgeschlossen seien, welche grosses Potential bezüglich Klima-, Umwelt-, Ressourcen- und Gesundheitsschutz haben. First Climate AG argumentiert diesbezüglich, dass mit Ausnahme von Methan und CO2 Treibhausgase aus physikalischen Gründen nicht energetisch genutzt werden können. Die betreffende Bestimmung schliesse entsprechend Minderung von Nicht-CO2-Gasen im Ausland weitestgehend aus. Gerade solche Projekte würden sich gemäss Frist Climate AG aber besonders gut für die Auslandkompensation eignen.

Die vorgelegte CO2-Verordnung definiert, dass Aktivitäten im Abfallsektor ohne stoffliche- und energetischen Nutzung oder Reduktion des Abfalls im Ausland nicht bescheinigt werden können. First Climate AG hält dagegen, dass dies den Transfer von Erfahrungen verhindere und ähnliche Projekte in der Schweiz bescheinigt würden. Die stoffliche und energetische Nutzung oder Reduktion des Abfalls sei im Eigeninteresse der Projektentwickler, weshalb sich eine Regelung in der Verordnung erübrige oder zumindest präzisiert werden soll. Wichtig sei auch, dass der Wortlaut in «stoffliche oder energetische Nutzung» abgeändert werde.

Fairrecycling wünscht eine Prüfung, ob Programme zum Abbau von FCKW im Ausland mit Massnahmen zur Energieeffizienz in den Gastländern verknüpfbar wäre.

Die Vernehmlassungsvorlage sieht vor, dass das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation für die Anpassung der Liste von Projekten, für welche nationale Bescheinigungen ausgestellt werden, zuständig ist. Die Liste soll an die technische und wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden können. Für economiesuisse und Swissmem ist das jedoch eine politische Entscheidung, weshalb diese Kompetenz weiterhin beim Bundesrat anzusiedeln sei.

4.5.3 Geologische und biologische Speicherung von Kohlenstoff

Der Kanton NW, Climeworks, SP und der Verein Senke Schweizer Holz begrüssen die Zulassung von Senken als Kompensationsprojekte. Dass dadurch ein erster rechtlicher Rahmen für Senken entsteht, wird auch von Climeworks unterstützt. Climeworks sieht jedoch noch Präzisierungsbedarf. Der Kanton TG begrüsst die Bestimmungen zu Senken und dem Prozess zur Ausstellung von Bescheinigungen und betont, dass Senkenleistungen international geregelt sein müssen. Die Kantone ZH und SG sprechen sich für biologische Senken aus. Der Kanton FR unterstützt biologische Senken, findet jedoch, dass der administrative Aufwand mit der neuen Verordnung hoch sei und besonders bezüglich Messmethoden von Senken Pragmatismus gezeigt werden müsse. Biologische Senken sind im Ausland generell von einer Bescheinigung ausgenommen, was vom Kanton NW begrüsst wird. Das kritisieren CharNet, First Climate AG und Kaskad-E GmbH und fordern eine differenzierte Betrachtung biologischer Senkenprojekte im Ausland, da das Potential gross und das Risiko der Umkehrung durch das Buyer-beware Prinzip abgesichert werden kann. Im Speziellen sei der Einsatz von Pflanzenkohle zu bescheinigen. First Climate AG führt aus, dass die Permanenz analog zum Inland mit einer langfristigen Monitoring- und Ersatzpflicht sichergestellt werden könne.

Die Kantone NW und SG sowie neustark AG unterstützen ausdrücklich die Bescheinigung von geologischen Senken im In- und Ausland und Climeworks spezifisch deren Zulassung im Ausland.

16/27 BAFU-D-F1643401/937