Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/59: Totalrevision der Verordnung über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Verordnung) · 27 Seiten

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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1850/10/1/1

Schliesslich fordert der Kanton VD, dass in den Vollzugsausführungen (Art. 246) alle Daten und Informationen aufgelistet werden, welche unter den Verwaltungseinheiten ausgetauscht werden können. Dies, weil es private und öffentliche Interessen abzuwägen gilt.

4.4 Betreiber von Anlagen mit Verminderungsverpflichtungen

Durch die Ablehnung des CO2-Gesetzes, läuft die rechtliche Grundlage zur Befreiung von der CO2-Abgabe mithilfe von Verminderungsverpflichtungen per Ende 2021 aus. Aufgrund der aktuellen Entwicklung ist jedoch davon auszugehen, dass die Möglichkeit für Unternehmen, sich mit Verminderungsverpflichtungen von der CO -Abgabe zu befreien, im Übergangsgesetz ab 2022 berücksichtigt sein wird.4

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Rückmeldungen zu diesem Instrument werden deshalb hier, und nicht in Kapitel 5 aufgenommen.

Zu den Verminderungsverpflichtungen haben sich nur die betroffenen Kreise aus der Wirtschaft eingebracht. Dies sind Act, Coop, economiesuisse, ERZ, EnAW, GGS, HotellerieSuisse, IG Detailhandel, IGEB, Migros, scienceindustries, Swissmem, Verband Fernwärme Schweiz, VSG und VSGP.

Auch die IG Detailhandel, Coop und Migros sehen Verminderungsverpflichtungen als effizientestes Instrument zur Erreichung der Klimaziele. Die neuen Regelungen für die Befreiung von der CO2-Abgabe (Möglichkeit der Befreiung für alle Unternehmen) erachtet der Verband Fernwärme Schweiz als sehr grosszügig und als nicht kohärent mit den klimapolitischen Zielen der Schweiz. Act und HotellerieSuisse begrüssen ebendiese Offenheit für alle Unternehmen.

Der VSGP moniert, dass bisher auch Unternehmen Verminderungsverpflichtungen eingehen konnten, die nicht im Handelsregister eingetragen sind. Bei der Definition von wirtschaftlicher Tätigkeit soll deshalb auf die Notwenigkeit eines Handelsregistereintrags und einer Unternehmens-Identifikationsnummer verzichtet werden. Dementgegen begrüsst Act explizit die Abgrenzung von wirtschaftlicher, öffentlich/rechtlicher und privater Tätigkeiten.

Des Weiteren begrüsst der VSGP das Weiterbestehen der Möglichkeit Emissionsgemeinschaften zu bilden. Hingegen brauche es bei Austritt eines Mitglieds der Emissionsgemeinschaft mehr Flexibilität, damit die Wirkung von Massnahmen dieses Mitglieds der restlichen Emissionsgemeinschaft erhalten bleiben.

Die IG Detailhandel, Coop und Migros vermissen eine Definition von Treibhausgaseffizienz. Act äussert Bedenken bezüglich dem Absenkpfad, der sich aus dem Treibhausgaseffizienzziel ergibt. Denn zwar sei ein relatives Ziel zu begrüssen, doch mit einer Reduktion von 2 % pro Jahr seien die Klimaziele der Schweiz nicht erreichbar. Positive Effekte, welche bei Zielvereinbarungen durch die wirtschaftlichen und unwirtschaftlichen Massnahmen sowie kontinuierliche Begleitung der Unternehmen erzielt werden, fallen beim Treibhausgaseffizienzziel weg.

Gemäss der Verordnungsvorlage können geringere Verminderungsziele u.a. durch den Stand der Technik begründet werden. Act regt an, dass «Stand der Technik» (wie in der Verordnung) und «Wirtschaftlichkeit» (wie im CO2-Gesetz) nicht dasselbe sei und die Formulierung in der Verordnung entsprechend zu ändern sei. Dieser Ansicht sind auch economiesuisse, EnAW, Scienceindustries, Swissmem, sowie die IG Detailhandel, Coop und Migros. Sie fordern, wirtschaftliche Massnahmen als Massnahmen mit einem Payback von weniger als vier Jahren (Prozessmassnahmen) resp. acht Jahren (Infrastruktur- und Gebäudemassnahmen) zu definieren. Diese Änderung sei sowohl beim Treibhausgaseffizienzziel wie auch dem Massnahmenziel nötig, um Planungs- und Rechtssicherheit zu gewähren.

Die EnAW erläutert, dass der Entscheid zwischen Treibhausgaseffizienzziel, Massnahmenziel oder Standartziel in der Praxis parallel zur Potentialanalyse und der Erarbeitung der Zielvereinbarung erfolge. Bei der Gesuchseinreichung sei deshalb auch für die Modellwahl eine Fristenverlängerung zu ermöglichen. Dieser Ansicht sind auch die economiesuisse, Scienceindustries und Swissmem sowie die IG Detailhandel, Coop und Migros.

4 Siehe Medienmitteilung der Umweltkommission des Nationalrats vom 22. Juni 2021 12/27 BAFU-D-F1643401/937