Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/59: Totalrevision der Verordnung über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Verordnung) · 27 Seiten

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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1850/10/1/1

1 Einführung

Die vorliegende Totalrevision der CO2-Verordnung konkretisiert die gesetzlichen Bestimmungen der Totalrevision des CO2-Gesetzes, welches das Parlament am 25. September 2020 beschlossen hat. Die totalrevidierte CO2-Verordnung sollte zusammen mit den Gesetzesänderungen auf den 1. Januar 2022 in Kraft treten und wurde von Bundesrat vom 14. April 2021 bis zum 15. Juli 2021 vernehmlasst. Da die Stimmbevölkerung am 13. Juni 2021 das Referendum zum CO2-Gesetz angenommen hat, entfällt die rechtliche Grundlage grosser Teile der vorgelegten CO2-Verordnung. Die Vernehmlassung wurde dennoch zu Ende geführt und interessierte Kreise waren eingeladen, sich innerhalb der vorgegebenen Frist zur Totalrevision der CO2-Verordnung zu äussern. Die Ergebnisse dieser Vernehmlassung werden im vorliegenden Bericht zusammengefasst.

Die Ablehnung des CO2-Gesetzes durch das Stimmvolk hat die Vernehmlassung zur CO2-Verordnung in mehreren Hinsichten beeinflusst. Es ist davon auszugehen, dass sich einige interessierte Organisationen deshalb nicht an der Vernehmlassung beteiligt haben, oder deshalb aktiv auf eine Stellungnahme verzichtet haben. Beispielsweise sind vier Kantone dem Vernehmlassungsaufruf nicht gefolgt und weitere 6 Kantone haben auf eine Stellungnahme verzichtet. Zudem hat sich die Ablehnung auf den Inhalt der Stellungnahmen ausgewirkt. Einige Organisationen gaben an, sich zu weniger Aspekten zu äussern als ursprünglich vorgenommen. Nicht zuletzt hat das Nein zum CO2-Gesetz Verwirrung bezüglich den noch verbleibenden Inhalten der Vernehmlassungsvorlage ausgelöst. Entsprechende Kommentare sind in Kapitel 2 aufgeführt. Es ist deshalb festzuhalten, dass die Ergebnisse der Vernehmlassung aufgrund der Ablehnung des CO2-Gesetzes verzerrt sind.

Nach einem Überblick über die generellen Bewertungen der Vorlage durch die Teilnehmenden in Kapitel 3 werden in Kapitel 4 zuerst Stellungnahmen zu Bestimmungen ausgeführt, die trotz der Ablehnung des CO2-Gesetzes weiterhin eine rechtliche Grundlage haben. Dies sind insbesondere die Allgemeinen Bestimmungen der CO2-Verordnung, die meisten Änderungen im Bereich der Massnahmen zur Reduktion von Fahrzeugen, das Emissionshandelssystem (EHS), die Kompensation der Emissionen von Treibstoffen, die CO2-Abgabe sowie die Rückverteilung und Änderungen anderer Erlasse (exklusive der Umweltverträglichkeitsprüfung).

In Kapitel 5 werden Bestimmungen behandelt welche aufgrund der Ablehnung des CO2-Gesetzes keine rechtliche Grundlage haben. Es handelt sich hier um die neuen Bestimmungen zu Verminderungen nach dem Stand der Technik (inklusive der Umweltverträglichkeitsprüfung), der Bestimmungen zu den technischen Massnahmen im Gebäudebereich, die Verpflichtung zur gleichwertiger Verminderung Anlagen im EHS, die Flugticketabgabe und die Abgabe Allgemeine Luftfahrt sowie der Klimafonds und einzelne Artikel zu den Massnahmen zur Emissionsreduktion bei Fahrzeugen. Stellungnahmen hierzu werden im Ergebnisbericht stärker zusammengefasst.

2/27 BAFU-D-F1643401/937