Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/59: Totalrevision der Verordnung über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Verordnung) · 27 Seiten

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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1850/10/1/1

an, dass die bestehenden technischen Möglichkeiten ein höheres Sektorenziel zulassen würden und auch der Kanton TI erwägt grössere Anstrengungen für den Verkehrssektor. Der Kanton ZH hebt hervor, dass der Verkehr der grösste Treibhausgasverursacher in der Schweiz sei und bisher keinen nennenswerten Beitrag zur Emissionsverminderung geleistet habe. Der Kanton ZH beantragt denn auch ein Sektorenziel von minus 35 % für den Verkehr. Für den Kanton VD zieht sich die zu sanfte Behandlung des Verkehrssektors durch die gesamte Verordnung.

Der VSGP begrüsst das Sektorenziel der Landwirtschaft. Die Kantone FR und TG, Ökostrom und SBV bezeichnen das vorgesehene Sektorenziel als ambitioniert aber mit diversen Massnahmen erreichbar. Der Kanton ZH verweist auf die bisherige Reduktion von 14 % im Landwirtschaftssektor und darauf, dass die lineare Fortführung bis 2030 eine Reduktion von 25 % betrage. Entsprechend wünscht der Kanton ZH ein Sektorenziel der Landwirtschaft von minus 25 %. Auch gemäss der SP ist das Sektorenziel der Landwirtschaft von minus 20 % ungenügend, um das Klimaziel zu erreichen. Der Kanton UR erachtet es als wichtig, dass auch das landwirtschaftliche Potential genutzt wird. Der VSGP begrüsst, dass der eingeschlagene Weg im Bereich Landwirtschaft berücksichtigt wird. Der Kanton TI, Ökostrom und der SBV heben die Wichtigkeit einer standortangepassten Landwirtschaft für umweltverträgliche Ernährung hervor, und dass Reduktionen in der Landwirtschaft aufgrund der komplexen biologischen Prozesse herausfordernd seien. Im Pariser Klimaabkommen sei festgehalten, dass Klimaschutzmassnahmen die Ernährungssicherheit nicht gefährden darf (Kantone FR und TI, Ökostrom und SBV). Gemäss den Kantonen FR, TG und TI sowie Ökostrom und dem SBV sei Potential insbesondere im Bereich von Biogasanlagen und der methanhemmenden Fütterungszusätze vorhanden. Der Kanton NE führt aus, dass die Landwirtschaft stark von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen sei, weshalb ihr Massnahmen zur Emissionsreduktion dienen, auch wenn diese die Lebensmittelproduktion teurer machen. Der Kanton FR fügt an, dass die landwirtschaftlichen Emissionen auch vom Konsumverhalten abhängig seien. Potential bestehe hierbei bei der Vermeidung von Nahrungsmittelabfällen. Reduktionsmassnahmen im Landwirtschaftsbereich sind im Landwirtschaftsgesetz vorzusehen (Kanton FR). Für den Kanton VD schlägt die Verordnung zu wenig Massnahmen zur Erreichung dieses ambitionierten Ziels vor. Zudem soll die gesamte Ernährungskette berücksichtigt werden (ähnlich auch der Kanton ZH).

Der SBV weist darauf hin, dass gewisse Anstrengungen der Landwirtschaft nicht im Treibhausgasinventar abgebildet werden. Das soll sich ändern. Zudem soll gemäss dem Kanton TG und dem SBV angesichts des grossen Anteils unvermeidbarer Emissionen in der Kommunikation zwischen fossilen und nicht fossilen Emissionen differenziert werden.

Der Kanton VS wünscht Präzisierungen zum Monitoring der Treibhausgase und zum Treibhausgasregister. Zudem weist der Kanton VS darauf hin, dass die Interaktion zwischen Anpassungsmassnahmen und Reduktionsmassnahmen nicht geregelt ist und die Auswirkungen der Vorlage auf die Ressourcen und Überwachungsinstrumente der Kantone und Gemeinden spezifiziert werden sollen.

4.2 Massnahmen zur Verminderung der CO2-Emissionen von Fahrzeugen

Dieses Kapitel geht auf die Stellungnahmen zu Kapitel 4 der CO2-Verordnung über die Massnahmen zur Verminderung der CO2-Emissionen von Fahrzeugen ein. Viele vorgesehenen Änderungen in diesem Kapitel können trotz Ablehnung des CO2-Gesetzes vorgenommen werden. Die Flottenziele ab 2025, Bestimmungen im Zusammenhang mit schweren Fahrzeugen, die Bestimmung zur Ausnahme von Elektrofahrzeugen aus den Fahrzeugflotten und zur Berücksichtigung von synthetischen Treibstoffen haben durch die Ablehnung ihre rechtliche Grundlage verloren und werden deshalb in Kapitel 5 berücksichtigt.

Neben den Organisationen der Autobranche, u.a. auto-schweiz, VFAS und die Unternehmen der Automobilbranche, haben die Klima-Allianz, unterstützt durch Greenpeace, SES, und VCS sowie die SP und einige wenige Kantone zu den Massnahmen im Verkehrssektor Stellung genommen. Einige der Äusserungen der Autobranche wurden zudem von economiesuisse unterstützt.

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