Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/59: Totalrevision der Verordnung über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Verordnung) · 27 Seiten
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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1850/10/1/1
2 Eingegangene Stellungnahmen und Anmerkungen zum Vernehmlassungsverfahren
Insgesamt wurden 121 Stellungnahmen eingereicht. Davon stammen 66 von eingeladenen und 55 von nicht explizit eingeladenen Organisationen. Von den Kantonen haben 22 eine Stellungnahme eingereicht, wobei 6 davon auf eine Stellungnahme verzichteten. Es sind dies die Kantone BE, BS, BL, AI, GR und JU. Von den Kantonen Luzern, Schwyz, Obwalden und Solothurn sind keine Stellungnahmen eingegangen (siehe Abbildung 1). Weiter beteiligten sich 3 in der Bundesversammlung vertretene Parteien, der Schweizerische Städteverband, der Schweizerische Gemeindeverband, 4 Dachverbände der Wirtschaft sowie 34 weitere eingeladene Teilnehmer (z.B. EnAW, Act, Wirtschafts-, Verkehrs- und Umweltverbände). Bei den 54 nicht explizit eingeladenen Teilnehmern handelt es sich in der Mehrzahl um Unternehmen, 21 davon Unternehmen der Automobilbranche1.
Von den mitgezählten Teilnehmenden haben mehrere ihren Verzicht auf eine Stellungnahme bekanntgegeben. Neben den erwähnten Kantonen BE, BS, BL, AI, GR und JU sind dies die FDP, der Schweizerische Gemeindeverband, der Schweizerischer Städteverband, die SAB, der Schweizerische Arbeitgeberverband, AGVS, easyJet, Flughafen Zürich AG, Infra Suisse, SBS, SIA, strasseschweiz, Schweizerische Verband der Bürgergemeinden und Korporationen, SWISS, TCS und VSG. Bei der Eröffnung der Vernehmlassung wurde darauf hingewiesen, dass die CO2-Verordnung vorbehältlich der Referendumsabstimmung zum CO2-Gesetz per 1. Januar 2022 in Kraft treten soll. Die Ablehnung des CO2- Gesetzes durch die Stimmbevölkerung lag damit in der Vernehmlassungsperiode. Ausser dem Schweizerische Arbeitgeberverband verweisen alle diese Teilnehmenden als Grund für ihren Verzicht auf die Ablehnung des CO2-Gesetzes vom 13. Juni 2021. Mehrere reichten stattdessen Kommentare und Einschätzungen zu einem neuen CO2-Gesetz sein. Die Kantone AG und ZG geben in ihrer Stellungnahme lediglich bekannt, dass sie zu den noch verbleibenden Änderungen keine Bemerkungen anzubringen haben. Der Kanton SG und auto-schweiz geben an nur zu noch relevanten Teilen Stellung zu nehmen.
Abbildung 1 Kantone, aufgeteilt danach, ob sie eine (inhaltliche) Stellungnahme eingereicht haben.
1 Die 21 Autoimporteure, Autohäuser oder Garagen sowie der ATVSL (ein Zusammenschluss von Unternehmen aus der Tuning Branche) haben identische Stellungnahmen eingereicht. Im Ergebnisbericht werden diese deshalb nicht einzeln aufgelistet, sondern unter dem Begriff «Unternehmen der Automobilbranche» zusammengefasst. Dies sind: Auto Discount Uster AG, Auto Friberg AG, Auto Kunz AG, ATVSL, Autohaus Schiess AG, Autokom AG, Autozulassung.ch GmbH, Car Trade 24 GmbH, Daloro Trading GmbH, Delta Car Trade SA, Egeland Automobile AG, Elite Sportwagen AG, Garage Benz AG, Garage Cudazzo GmbH, Garage Egli AG, Garage Gerbsch GmbH, Global Car Trading AG, Kreuzgarage Eggerstanden AG, Number One Car Rental AG, O. Engel GmbH und Replace Car GmbH. 3/27 BAFU-D-F1643401/937