Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/94: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2023/2024 · 24 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 10Fedlex · Erläuternder Bericht

Ebene zeigen, dass die getroffenen Vorkehrungen den durch die Aktivierung des AIA mit weiteren Partnerstaaten generierten Mehraufwand auch in Zukunft grundsätzlich abdecken dürften.

Bei den steuerlichen Auswirkungen ist zu unterscheiden zwischen den Meldungen der Schweiz zugunsten der Steuerbehörde dieser Staaten und jenen Meldungen, die der schweizerische Fiskus von diesen Staaten erhalten wird. Aufgrund der Meldungen der Schweiz ins Ausland sind Mindereinnahmen bei Bund und Kantonen nicht auszuschliessen (insb. reduzierte Gewinne des Finanzsektors, Mindereinnahmen bei der Verrechnungssteuer). Umgekehrt beinhaltet das reziproke Element des AIA ein Potenzial für Mehreinnahmen aus bisher unversteuerten Vermögen, die in der Schweiz steuerlich ansässige Personen bei Finanzinstituten in den Partnerstaaten halten (vgl.

dazu Ziff. 5.3).25

5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Die für die Verwendung der Informationen aus dem Ausland erforderlichen organisatorischen, personellen und technischen Belange mussten im Hinblick auf den ersten Austausch von Informationen über Finanzkonten im Jahr 2018 bereits vorhanden sein. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Kantone bei weiteren Partnerstaaten zusätzliche Ressourcen benötigen werden, was angesichts der geringen wirtschaftlichen Bedeutung der überwiegenden Mehrheit der vorgeschlagenen Staaten und Territorien jedoch wenig wahrscheinlich sein dürfte.

Von der Vorlage sind keine Mehrausgaben für Gemeinden zu erwarten, da diese nicht in die Umsetzung des AIA involviert sind. Mehreinnahmen für Kantone und Gemeinden sind denkbar, wenn durch den AIA bisher nichtdeklarierte Vermögenswerte von in der Schweiz steuerlich ansässigen Personen in den Partnerstaaten bekannt werden. Die in der Schweiz wohnhaften Personen aus den vorgeschlagenen weiteren AIA-Partnerstaaten machen kumuliert nur 0,4 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung in der Schweiz aus (Stand Mai 2021).26 Entsprechend erscheinen wesentliche Mehreinnahmen unwahrscheinlich. Die Möglichkeit steuerlicher Mindereinnahmen aufgrund negativer Effekte auf die verwalteten Vermögen schweizerischer Finanzinstitute erscheinen ebenfalls unwahrscheinlich, wie im folgenden Abschnitt dargelegt wird.

Es sind keine speziellen Auswirkungen auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete zu erwarten.

5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die Umsetzung des AIA mit den vorgeschlagenen Partnerstaaten ab 2023/2024 bezweckt, die Glaubwürdigkeit und Integrität des Schweizer Finanzplatzes im internationalen Verhältnis zu stärken, die Rechts- und Planungssicherheit zu optimieren und den Zutritt für grenzüberschreitend tätige Schweizer Finanzdienstleister in relevanten Zielmärkten zu verbessern. Damit dienen die vorgeschlagenen Massnahmen der Sicherstellung der generellen Ziele der Teilnahme am AIA und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Reputation des schweizerischen Finanzplatzes. Ferner soll mit der Umsetzung des AIA mit den vorgeschlagenen Partnerstaaten ab 2023/2024 das Engagement der Schweiz im Bereich der Steuertransparenz bekräftigt werden.

Die Vorlage hat nur geringe Auswirkungen auf in der Schweiz steuerlich ansässige Unternehmen und Personen, die über ein Finanzkonto in einem der vorgeschlagenen Partnerstaaten verfügen. Sie müssen gegenüber ihrem ausländischen Finanzinstitut jene Informationen liefern oder Erklärungen abgeben, die zur Erfüllung der Sorgfalts- und Meldepflichten erforderlich sind. Im Gegensatz dazu sind die rund 7500 meldenden schweizerischen Finanzinstitute verpflichtet, die Informationen über Finanzkonten von in den Partnerstaaten steuerlich ansässigen Personen zu sammeln, aufzuarbeiten und zu melden. Der Kreis der AIA-meldepflichtigen Institute vergrössert sich durch die Vorlage jedoch nicht und die betroffenen Finanzinstitute verfügen bereits seit mehreren Jahren

25 Vgl. dazu auch die Entwicklung der straflosen Selbstanzeigen in den letzten Jahren: https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/verrechnungssteuer/verrechnungssteuer/kontakt/abteilung-strafsachen-und-untersuchungen.html

26 Total Bestand ausländische Wohnbevölkerung nach Kanton und Ausländergruppe am 31.5.2021: https://www.sem.admin.ch › data › statistik › 2021/05.