Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/94: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2023/2024 · 24 Seiten

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über die notwendige Infrastruktur und Prozesse für die Umsetzung des AIA. Deshalb dürften zusätzliche Kosten in Form einmaliger Einführungs- und wiederkehrender Betriebskosten trotz dieser zusätzlichen Partnerstaaten gering ausfallen.

Bezüglich der Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit ist zu berücksichtigen, dass der AIA ein internationaler Standard ist, der von den teilnehmenden Staaten und Territorien nach einheitlichen Regeln durchgeführt wird. Die Umsetzung des AIA stellt somit den schweizerischen Finanzplatz in Bezug auf seine Wettbewerbsfähigkeit nicht schlechter als andere Finanzplätze. Der AIA und dessen Erweiterung schwächen jedoch die relative Wettbewerbsposition des schweizerischen Finanzplatzes im zeitlichen Vergleich. Insbesondere für grenzüberschreitend tätige Banken sind Mindereinnahmen denkbar, wenn aufgrund des erweiterten AIA Gelder aus der Schweiz abfliessen.

Schätzungen zur Entwicklung der in der Schweiz verwalteten Offshore-Vermögen zeigen jedoch seit dem Erlass des AIA-Standards 2014 eine positive Entwicklung, wenn auch bei rückläufigem Marktanteil der Schweiz.27 Dass die vorgeschlagene Erweiterung des AIA zu einem wesentlichen Abfluss von Kundenvermögen führt, erscheint entsprechend unwahrscheinlich. Eine solche Entwicklung ist insbesondere nicht zu erwarten, weil die neu vorgeschlagenen AIA-Partnerstaaten eine geringe wirtschaftliche Bedeutung aufweisen und – mit Ausnahme von Kenia, wo ein Interesse an einem verbesserten Marktzugang der schweizerischen Finanzdienstleister besteht – nicht als relevante Absatzmärkte für grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen gelten. Mittelfristig dürfte der AIA jedoch zu einer Nivellierung des internationalen Wettbewerbs führen, wodurch ein für den schweizerischen Finanzplatz günstiges Umfeld geschaffen wird, in welchem die Standortvorteile der Schweiz wie politische Stabilität, starke und stabile Währung und Humankapital langfristig von Nutzen sein werden.

Die Vorlage dürfte keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Wachstum und den Beschäftigungsgrad sowie auf die Preise und das Lohnniveau in der Schweiz haben.

5.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft

Es zeigt sich, dass die Massnahmen zur Erhöhung der Steuertransparenz im internationalen Verhältnis auch dazu beitragen, die Steuerehrlichkeit in der Schweiz zu fördern, was die hohe Zahl von straflosen Selbstanzeigen im Vorfeld der Einführung des AIA nahelegt.28

6 Rechtliche Aspekte

6.1 Verfassungsmässigkeit

Die Entwürfe der Bundesbeschlüsse stützen sich auf Artikel 54 Absatz 1 BV, der dem Bund die allgemeine Kompetenz im Bereich der auswärtigen Angelegenheiten verleiht.

Der AIA stellt einen Eingriff in die Privatsphäre dar, insbesondere in das Recht der informationellen Selbstbestimmung. Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für den Freiheitseingriff gemäss Artikel 36 BV sind jedoch erfüllt, da mit dem AIAG eine gesetzliche Grundlage besteht und der AIA eine geeignete und erforderliche Massnahme zur Sicherstellung der Steuerkonformität ausländischer Kunden, der internationalen Akzeptanz und der Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes darstellt. Ferner werden die datenschutzrechtlich gewährten Auskunfts- und Berichtigungsrechte sowie der Anspruch auf Erlass einer Verfügung durch die in Artikel 19 AIAG

konkretisierte Rechtsweggarantie für die vom Datenaustausch betroffenen Personen erfüllt.29

27 SBVg (2018): Banking Barometer 2018, S. 49. https://www.swissbanking.org/en/services/library/studies-reports; Boston Consulting Group (2014): Global Wealth 2014, S. 10. http://image-src.bcg.com/Images/Riding_a_Wave_of_Growth_Jun_2014_tcm20- 74487.pdf; Boston Consulting Group (2021): Global Wealth 2021, S. 10. https://web-assets.bcg.com/d4/47/64895c544486a7411b06ba4099f2/bcg-global-wealth-2021-jun-2021.pdf.

28 Gemäss Meldungen der kantonalen Steuerverwaltungen beläuft sich dieser Betrag (durch straflose Selbstanzeigen seit dem 1. Januar 2010 aufgedeckte Vermögen) per Ende 2020 auf rund 71.4 Milliarden Franken, wobei die Zahlen teilweise auf dem Stand 31.12.2019 beruhen, teilweise auf Schätzungen basieren, und in manchen Kantonen Auslandsvermögen erfasst sind, in anderen hingegen nicht.

29 Vgl. Kurzgutachten vom 13. August 2015 von Prof. Dr. iur. René Matteotti zur Verfassungskonformität des automatischen Informationsaustauschs: https://biblio.parlament.ch/e-docs/383331.pdf.