Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/94: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2023/2024 · 24 Seiten
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Territorien8 erweitern, die sich zum AIA-Standard bekannt haben und einen Zeitpunkt für dessen Umsetzung bekanntgegeben haben.
1.1.2 Aktuelle internationale Entwicklungen
Das Global Forum führt verschiedene Peer-Review-Prozesse durch, um die standardkonforme Umsetzung des AIA durch die Partnerstaaten zu überprüfen. Zeitpunkt und Inhalt dieser Prüfungen sind so ausgestaltet, dass die jeweiligen Anforderungen objektiv und aussagekräftig bewertet werden können:
(i) Überprüfungen zur Sicherstellung, dass die teilnehmenden Staaten und Territorien die rechtlichen und operativen Anforderungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit erfüllen: In Anbetracht der Sensibilität der ausgetauschten Informationen über Steuerpflichtige führt das Global Forum diese Überprüfungen vor Beginn des Austauschs durch. Dadurch sollen Mängel frühzeitig erkannt werden, damit die Länder sie vor dem Austausch beheben können. Das Global Forum bietet bei Bedarf auch Unterstützung bei der Behebung von Problemen an. Nach Beginn des Austauschs führt das Global Forum weitere Überprüfungen in Bezug auf Vertraulichkeits- und Datensicherheitsmassnahmen durch, um die Einhaltung der Standards kontinuierlich sicherzustellen. Es verfügt inzwischen auch über einen ausgereiften Mechanismus, um auf Verstösse gegen die Vertraulichkeit oder Datensicherheit zu reagieren. Die Prüfung der Schweiz im Jahr 2016 war
zufriedenstellend. Die erneute Prüfung soll im 2. Quartal 2024 stattfinden.
(ii) Peer Reviews der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Umsetzung des AIA-Standards: Diese Überprüfungen erstrecken sich auf die innerstaatlichen und internationalen rechtlichen Rahmenbedingungen zur Umsetzung des AIA-Standards, damit sichergestellt ist, dass diese vollständig sind und den Anforderungen des Standards entsprechen. Die Ergebnisse dieser Länderprüfungen bilden den Mittelpunkt des Berichts 2020. Wegen nicht standardkonformer Ausnahmen von der Meldepflicht wurde der Rechtsrahmen der Schweiz mit «in place but needs improvement» bewertet.
(iii) Peer Reviews der Wirksamkeit der Umsetzung des AIA-Standards durch die einzelnen Partnerstaaten in der Praxis, einschliesslich der operativen Rahmenbedingungen zur Sicherstellung der Einhaltung der jeweiligen Pflichten durch die Finanzinstitute sowie der Systeme und Prozesse zur Übermittlung der Informationen: Die Wirksamkeitsüberprüfungen durch das Global Forum finden gegenwärtig statt und sollen im Jahr 2022 abgeschlossen werden. Der Berichtsentwurf attestiert der Schweiz eine korrekte Umsetzung des AIA in der Praxis (bestmögliches Rating «on track»).
Das Netzwerk der AIA-Partner ist gemäss den «Terms of Reference» eines der wichtigen Prüfelemente.9 Staaten und Territorien, welche den AIA nicht unverzüglich mit den interessierten geeigneten Partnern eingeführt haben, werden eine entsprechende Empfehlung erhalten. Sollte ein Staat oder Territorium die vom Global Forum ausgesprochenen Empfehlungen nicht angemessen adressieren, dürfte sich dies negativ auf die Note der Länderüberprüfungen zum AIA auswirken.
Gestützt auf ein Mandat der G-20 hat die OECD ferner Kriterien definiert,10 auf deren Grundlage Partnerstaaten identifiziert werden sollen, welche die internationalen Standards zur Steuertransparenz nicht zufriedenstellend umgesetzt haben. Dabei bildet auch das Netzwerk der AIA-
Partnerstaaten und die Bereitschaft, den AIA mit allen interessierten und geeigneten Partnerstaaten («substantially all interested appropriate partners») einzuführen, ein wesentliches Kriterium, um nicht auf der G-20/OECD-Liste von unkooperativen Staaten zu figurieren.
Auch die EU hat ein ähnliches Verfahren entwickelt, wonach nicht kooperative Staaten bei Nichterfüllen der Kriterien in die EU-Liste nicht kooperativer Staaten im Steuerbereich (EU-Steuerliste)
8 Mit den Niederlanden setzt die Schweiz den AIA gestützt auf das AIA-Abkommen zwischen der Schweiz und der EU um. Die niederländischen Überseegemeinden (Bonaire, Saba und Saint Eustatius) gelten nicht als EU-Territorien, so dass der AIA mit diesen Gebieten gestützt auf die multilaterale AIA-Vereinbarung umgesetzt wird. Dies hat zur Folge, dass die Niederlande als zwei Staaten/Territorien gezählt werden.
9 2016 Terms of Reference to monitor and review progress towards transparency and exchange of information on request for tax purposes, C.2, note 32; https://www.oecd.org/tax/transparency/documents/terms-of-reference.pdf
10 https://www.consilium.europa.eu/media/37247/buenos_aires_leaders_declaration.pdf; Ziff. 26.