Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/94: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2023/2024 · 24 Seiten

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Regularisierung der Vergangenheit in der Ukraine

Am 15. Juni 2021 verabschiedete das ukrainische Parlament ein Gesetz, das gemeinhin als «Steueramnes-

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tiegesetz» bezeichnet wird, und ein Programm zur freiwilligen Offenlegung bisher nicht deklarierter Einkünfte und Vermögenswerte einführt. Das Gesetz ist am 21. Juli 2021 in Kraft getreten. Steuer- und Devisenkontrollverstösse von teilnahmeberechtigten Personen sind abgegolten, wenn sie die bisher nicht

deklarierten Vermögenswerte unter strikter Einhaltung des vorgegebenen Verfahrens ordnungsgemäss offenlegen. Die Steueramnestie ist zeitlich auf den Zeitraum zwischen dem 1. September 2021 und dem 1.

September 2022 begrenzt. Die Steueramnestie bietet berechtigten Personen den Vorteil, nachträglich offengelegte Vermögenswerte zu einem Sondersteuersatz von 2,5 bis 11,5 Prozent zu regularisieren. Politisch exponierte Personen können sich nicht für das Steueramnestieprogramm anmelden.

46 Gesetz der Ukraine Nr. 1539-IX «Über die Änderung des Steuergesetzbuches der Ukraine zur Förderung der Regularisierung von Einkommen und zur Verbesserung der Steuerkultur der Bürger durch die Einführung einer einmaligen (besonderen) freiwilligen Offenlegung von Vermögenswerten durch natürliche Personen und die Zahlung einer einmaligen Steuer an den Haushalt» vom 15. Juni 2021.