Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/94: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2023/2024 · 24 Seiten
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1.3 Verhältnis zur Legislatur- und Finanzplanung sowie zu Strategien des Bundesrates
Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 29. Januar 202019 zur Legislaturplanung 2019–2023 noch im Bundesbeschluss vom 21. September 202020 über die Legislaturplanung 2019–2023 enthalten. Sie bildet jedoch Bestandteil der Ziele 1 (Finanzen) und 11 (Multilateralismus).
Die Einhaltung internationaler Standards im Steuerbereich, insbesondere zur Transparenz und zum Informationsaustausch, ist ausserdem Bestandteil der Strategie des Bundesrates für einen wettbewerbsfähigen Finanzplatz Schweiz.
Dies deckt sich auch mit der «Strategie Nachhaltige Entwicklung», mit der die Schweiz ihren politischen Verpflichtungen aus der «Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung» der UNO mit den 17 Sustainable Development Goals (SDG) nachkommen will (insb. Goal 10: «Reduce inequality within and among countries»).
2 Vorverfahren
Im Oktober 2018 hat der Bundesrat die Aussenpolitischen Kommissionen (APK) und die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK) beider Räte über die künftigen Erweiterungen des AIA-Netzwerks der Schweiz konsultiert.21 Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder waren im Grundsatz mit der Umsetzung des AIA mit weiteren Partnerstaaten einverstanden und haben sich dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Vorgehen angeschlossen. In der Debatte im Nationalrat wurde präzisiert, dass die Schweiz Staaten oder Territorien, die vom Parlament als AIA-Partner genehmigt worden sind, aber die für die Einführung des AIA unabdingbaren Kriterien nicht erfüllen, nicht als AIA-Partner notifizieren wird - mit der Konsequenz, dass der Datenaustausch um ein Jahr oder allenfalls für längere Zeit aufgeschoben wird.22
3 Grundzüge der Vorlage
3.1 Die beantragte Neuregelung
Der Bundesrat schlägt vor, unter Vorbehalt der Durchführung der parlamentarischen Genehmigungsverfahren das AIA-Netzwerk der Schweiz mit neun zusätzlichen Partnerstaaten zu erweitern.
3.2 Abstimmung von Aufgaben und Finanzen
Die für die Einführung des AIA angefallenen Infrastrukturkosten sind einmalig angefallen und die jährlichen Betriebskosten bereits entsprechend vorgesehen, sodass die Erweiterung des AIA mit den vorgeschlagenen zusätzlichen Partnerstaaten keinen wesentlichen Mehraufwand zur Folge haben dürfte.
3.3 Umsetzungsfragen
Die meldenden schweizerischen Finanzinstitute übermitteln die Informationen an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV). Diese leitet die Daten verschlüsselt über eine von der OECD in Auftrag gegebene Austauschplattform den zuständigen Behörden im Partnerstaat weiter. Umgekehrt erhält sie Informationen über in der Schweiz steuerpflichtige Personen, die in einem Partnerstaat über ein Konto verfügen. Die ESTV stellt die erhaltenen Daten den Kantonen zur Verfügung, die diese Informationen im Rahmen des Veranlagungsverfahrens verwenden können.
Seit September 2018 tauscht die Schweiz mit den ersten Partnerstaaten jährlich Informationen über Finanzkonten aus. Der Datenaustausch wurde bisher gesamthaft erfolgreich durchgeführt.
19 BBl 2020 1777
20 BBl 2020 8385
21 Bundesratsbeschluss vom 14. September 2018 (EXEBRC 2018.1586).
22 Vgl. dazu https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=47150. Der Bundesrat hat demgemäss den AIA mit sechs vom Parlament genehmigten Staaten und Territorien, in denen der Standard nicht konform umgesetzt wird, und/oder die kein Interesse am AIA mit der Schweiz bekundet haben, noch nicht in Kraft gesetzt (Kasachstan, Malediven, Niue, Oman, Sint Maarten, Trinidad und Tobago).