Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/94: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2023/2024 · 24 Seiten

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Anhang: Detailinformationen zu den einzelnen Staaten und Territorien Die nachstehenden Detailinformationen in Bezug auf den AIA berücksichtigen die Entwicklungen in den einzelnen Staaten und Territorien bis Ende Oktober 2021 und die Situation in diesem Zeitpunkt. Angesichts der regen internationalen Entwicklungen im Bereich des AIA werden diese Informationen im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen aktualisiert. Weitere Aktualisierungen könnten in verfahrensrelevanten Zeitpunkten folgen.

Ecuador

Schaffung der für den AIA notwendigen Rechtsgrundlagen in Ecuador

Ecuador hat sich im Rahmen der OECD und des Global Forum zur Umsetzung des AIA mit einem ersten Informationsaustausch im Jahr 2021 verpflichtet. Das Amtshilfeübereinkommen wurde am 29. Oktober 2018 unterzeichnet und ist seit dem 1. Dezember 2019 in Kraft. Die AIA-Vereinbarung wurde am 29. Oktober 2018 unterzeichnet.40 Die nationale Umsetzungsgesetzgebung (Resolución NAC-DGERCGC19-00000003 vom 5. Februar 2019 [Expedir las normas y el procedimiento para la implemtación efectiva del estándar común de comunicación de información y debida diligencia relativa al intercambio automático de información y aprobar el anexo de cuentas financieras de no residentes] und NAC-DGERCGC19-00000028 vom 12. Juni 2019 [Reforma la resolución NAC-DGERCGC19-00000003]) ist Ende 2019 in Kraft getreten. Damit verfügt Ecuador über die für die Einführung des AIA auf der Basis des Amtshilfeübereinkommens und der AIA-Vereinbarung notwendigen Rechtsgrundlagen. Ecuador hat die Schweiz gegenüber der OECD bereits als AIA-Partner notifiziert.

Vertraulichkeit und Datensicherheit in Ecuador

Die rechtlichen, administrativen und technischen Rahmenbedingungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit in Ecuador wurden vom Expertenpanel des Global Forum als zufriedenstellend beurteilt. Das EFD hat zu den Ergebnissen dieser Evaluation Stellung genommen und erachtet sie als angemessen.

Ecuador hat mit den USA bisher kein FATCA-IGA ausgehandelt. Demgemäss liegen keine Ergebnisse einer Vertraulichkeits- und Datensicherheitsprüfung des IRS zu Ecuador vor.

In der ersten Prüfrunde des Informationsaustauschs auf Ersuchen konnte Ecuador nicht berücksichtigt werden, sodass weder Aussagen zur Standardkonformität der rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen Ecuadors noch zur Umsetzung des Standards über den Informationsaustausch auf Ersuchen in der Praxis möglich sind.41 Diese Evaluationen sind für Ecuador in der zweiten Prüfrunde Ende 2021/Anfang 2022 vorgesehen.

Am 10. Mai 2021 hat die ecuadorianische Nationalversammlung einstimmig das Datenschutzgesetz verabschiedet. Das Datenschutzgesetz basiert auf der EU-Datenschutz-Grundverordnung ("GDPR") und verlangt von den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen, Schutzmassnahmen zum Schutz personenbezogener Daten zu implementieren, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen und die Personen vor der Verarbeitung bestimmter personenbezogener Daten zu informieren. Das Datenschutzgesetz richtet ausserdem (1) eine nationale Datenschutzbehörde ein; (2) regelt grenzüberschreitende Datenübertragungen; und (3) gibt Ecuadorianern das Recht, Zugang zu ihren persönlichen Daten, deren Änderung und Löschung zu verlangen. Das neue Gesetz sollte noch dieses Jahr in Kraft treten.

Regularisierung der Vergangenheit in Ecuador

Eine 2018 in Kraft gesetzte Gesetzesänderung statuierte, dass ecuadorianische Steuerpflichtige, die im Ausland gelegene Vermögenswerte bisher nicht oder nicht vollständig deklariert hatten, bei einer nachträglichen Offenlegung zusätzlich zur geschuldeten Steuer eine Busse bezahlen mussten. Diese betrug zwischen 1 und 5 Prozent des Gesamtwertes des Vermögens oder des Einkommens des letzten Steuerjahres (massgebend war der höhere Betrag). Von weiteren Strafen wurde abgesehen. Das Programm wurde Ende Dezember 2020 beendet. Seither richtet sich die Regularisierung von nicht deklarierten Vermögenswerten nach

40 Die völkerrechtlich verbindliche Aktivierung des AIA mit einem Partnerstaat erfolgt auf der Grundlage der gegenseitigen Notifikation an das Sekretariat des Koordinierungsgremiums der AIA-Vereinbarung.

41 An dieser Stelle wird auf die Evaluationen zur Phase 2 der Umsetzung des Standards über den Informationsaustausch auf Ersuchen Bezug genommen, die Ende 2016 abgeschlossen wurden. Ein neuer Prüfzyklus, der Anfang 2017 begonnen hat, umfasst auch die Prüfung der meisten der vorgeschlagenen Staaten, die zwischen 2021 und 2023 geprüft werden sollen.