Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/94: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2023/2024 · 24 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 17Fedlex · Erläuternder Bericht
Vertraulichkeit und Datensicherheit in Jordanien
Die rechtlichen, administrativen und technischen Rahmenbedingungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit in Jordanien wurden vom Expertenpanel des Global Forum noch nicht geprüft.
Jordanien hat kein FATCA-IGA mit den USA abgeschlossen und deshalb keine Vertraulichkeits- und Datensicherheitsprüfung des IRS durchlaufen.
In der ersten Prüfrunde des Informationsaustauschs auf Ersuchen konnte Jordanien nicht berücksichtigt werden, sodass weder Aussagen zur Standardkonformität der rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen Jordaniens noch zur Umsetzung des Standards über den Informationsaustausch auf Ersuchen in der Praxis möglich sind. Diese Evaluationen sind für Jordanien in der zweiten Prüfrunde für das Jahr 2023 vorgesehen.
Jordanien ist Mitglied des Inclusive Framework on BEPS.
Obwohl Jordanien derzeit über kein Datenschutzgesetz verfügt, unternimmt das Land Schritte zur Einführung von Rechtsvorschriften, die auf den Schutz personenbezogener Daten abzielen. Im Jahr 2014 legte das Ministerium für digitale Wirtschaft und Unternehmertum einen Entwurf für ein Datenschutzgesetz vor, der unter anderem die Einrichtung eines Beirats für die Datenschutzkommission vorschlug. Der Gesetzentwurf scheint auf der Allgemeinen Datenschutzverordnung der EU ("GDPR") zu basieren und enthält einige der wichtigsten Prinzipien der GDPR wie Transparenz, Genauigkeit, Speicherbegrenzung und Datenminimierung. Eine aktualisierte Version des Gesetzentwurfs wurde am 23. Januar 2020 veröffentlicht, eine endgültige Version muss jedoch noch verabschiedet werden. Bis ein solches Gesetz in Kraft tritt, wird der Datenschutz in Jordanien durch die Verfassung und sektorale Gesetze geregelt.
Regularisierung der Vergangenheit in Jordanien
Jordanien kennt kein spezifisches Programm zur Regularisierung der steuerlichen Vergangenheit auf der Grundlage einer freiwilligen Offenlegung. In der Praxis kommt es oft zur sog. «Versöhnung in Steuerhinterziehung». Werden Vermögenswerte nicht korrekt deklariert, kommt es zu einem Verfahren bzw. Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Vor dem endgültigen Urteil erhält der fehlbare Steuerpflichtige jedoch inoffiziell die Möglichkeit, die geschuldete Steuer zu zahlen und eine Geldstrafe als zivilrechtliche Entschädigung in der Höhe dieser Steuer zu entrichten. Kommt er dieser Möglichkeit nach, resultiert daraus eine sog. «Versöhnung», mit der Konsequenz, dass das Verfahren bzw. Strafverfahren eingestellt wird und keine weiteren Strafen ausgesprochen werden.
Kenia
Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen in Kenia
Kenia hat sich im Rahmen der OECD und des Global Forum zur Umsetzung des AIA mit einem ersten Informationsaustausch im Jahr 2022 verpflichtet. Das Amtshilfeübereinkommen wurde am 8. Februar 2016 unterzeichnet und ist für Kenia seit dem 1. November 2020 in Kraft. Die AIA-Vereinbarung wurde am 6. Juli 2021 unterzeichnet. Die innerstaatliche Umsetzungsgesetzgebung ist derzeit in Ausarbeitung. Somit verfügt Kenia noch nicht über die für die Einführung des AIA auf der Basis des Amtshilfeübereinkommens und der AIA-Vereinbarung notwendigen Rechtsgrundlagen.
Vertraulichkeit und Datensicherheit in Kenia
Die rechtlichen, administrativen und technischen Rahmenbedingungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit in Kenia wurden vom Expertenpanel des Global Forum noch nicht geprüft.
Kenia hat kein FATCA-IGA mit den USA abgeschlossen und deshalb keine Vertraulichkeits- und Datensicherheitsprüfung des IRS durchlaufen.
Das Global Forum hat im Rahmen der Überprüfung des Informationsaustauschs auf Ersuchen im März 2016 das Vertraulichkeitsniveau im Steuerbereich in Kenia als weitgehend standardkonform (largely compliant) bewertet. Sämtliche Steuerabkommen, welche Kenia abgeschlossen hat, beinhalten eine Vertraulichkeitsklausel, die jener des Musterabkommens der OECD entspricht. Zusätzlich enthält der Income Tax Act Vorschriften zum Schutz der Vertraulichkeit der individuellen Steuerdaten. Die zweite Prüfungsrunde ist für das Jahr 2021 vorgesehen.