Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/94: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2023/2024 · 24 Seiten
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In der ersten Prüfrunde des Informationsaustauschs auf Ersuchen konnte Thailand nicht berücksichtigt werden, sodass weder Aussagen zur Standardkonformität der rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen Thailands noch zur Umsetzung des Standards über den Informationsaustausch auf Ersuchen in der Praxis möglich sind. Diese Evaluationen sind für Thailand in der zweiten Prüfrunde für das Jahr 2023 vorgesehen.
Thailand ist Mitglied des Inclusive Framework on BEPS.
Der neue Personal Data Protection Act ("PDPA") wird am 1. Juni 2022 in Kraft treten. Die wichtigsten
Grundsätze des PDPA sind stark von der EU-Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) beeinflusst, jedoch mit einigen wichtigen lokalen Unterschieden. Das PDPA erkennt das Recht der betroffenen Personen an, zu kontrollieren, wie ihre personenbezogenen Daten von den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen erhoben, gespeichert, verarbeitet und weitergegeben werden, es liefert die gesetzlichen Grundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten und schreibt die Pflichten und Verantwortlichkeiten der für die Datenverarbeitung Verantwortlichen und der Auftragsverarbeiter vor. Die Datenschutzverpflichtungen unter dem PDPA gelten generell für alle Organisationen, die personenbezogene Daten in Thailand oder von in Thailand ansässigen Personen erheben, nutzen oder weitergeben, unabhängig davon, ob sie nach thailändischem Recht gegründet oder anerkannt sind und ob sie in Thailand ansässig sind oder eine geschäftliche Präsenz haben. Dieser extraterritoriale Geltungsbereich des PDPA stellt eine erhebliche Ausweitung der thailändischen Datenschutzverpflichtungen dar, um alle Verarbeitungsaktivitäten in Bezug auf in Thailand ansässige Betroffene zu erfassen.
Regularisierung der Vergangenheit in Thailand
Thailand bot seinen Steuerpflichtigen die Möglichkeit, im Ausland gelegene Vermögenswerte, die bisher nicht oder nicht vollständig deklariert worden sind, nachträglich offenzulegen. Die Betroffenen mussten bestimmte Kriterien erfüllen, um am Programm teilnehmen zu dürfen. Die nachträglich offengelegten Vermögenswerte wurden zu einem pauschalen Satz zwischen 15 und 20 Prozent besteuert, mit dem Zinsen und Bussen abgegolten sind. Mit Ausnahme von strafrechtlich relevantem Verhalten wurde von weiteren Strafen grundsätzlich abgesehen. Das Programm wurde inzwischen beendet. Seither richtet sich die Regularisierung von nicht deklarierten Vermögenswerten nach dem ordentlichen Steuerverfahren, wonach die ausstehenden Steuern samt Zinsen nachzuzahlen sind und zusätzlich eine Busse fällig wird.
Uganda
Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen in Uganda
Uganda hat sich im Rahmen der OECD und des Global Forum zur Umsetzung des AIA mit einem ersten Informationsaustausch im Jahr 2023 verpflichtet. Das Amtshilfeübereinkommen wurde am 4. November 2015 unterzeichnet und ist für Uganda am 1. September 2016 in Kraft getreten. Die AIA-Vereinbarung wurde noch nicht unterzeichnet. Über die innerstaatliche Umsetzungsgesetzgebung ist derzeit nichts bekannt. Somit verfügt Uganda noch nicht über die für die Einführung des AIA auf der Basis des Amtshilfeübereinkommens und der AIA-Vereinbarung notwendigen Rechtsgrundlagen.
Vertraulichkeit und Datensicherheit in Uganda
Die rechtlichen, administrativen und technischen Rahmenbedingungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit in Uganda wurden vom Expertenpanel des Global Forum noch nicht geprüft.
Uganda hat kein FATCA-IGA mit den USA abgeschlossen und deshalb keine Vertraulichkeits- und Datensicherheitsprüfung des IRS durchlaufen.
Das Global Forum hat im Rahmen der Überprüfung des Informationsaustauschs auf Ersuchen im November 2016 das Vertraulichkeitsniveau im Steuerbereich in Uganda als weitgehend standardkonform (largely compliant) bewertet. Sämtliche Steuerabkommen, welche Uganda abgeschlossen hat, beinhalten eine Vertraulichkeitsklausel, die jener des Musterabkommens der OECD entspricht. Zusätzlich enthält der Income Tax Act sowie der Tax Procedure Code Act Vorschriften zum Schutz der Vertraulichkeit der individuellen Steuerdaten. Die zweite Prüfungsrunde ist für das Jahr 2023 vorgesehen.