Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/94: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2023/2024 · 24 Seiten

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des impôts de la Nouvelle-Calédonie) ist in Kraft getreten. Somit verfügt Neukaledonien über die für die Einführung des AIA auf der Basis des Amtshilfeübereinkommens und der AIA-Vereinbarung notwendigen Rechtsgrundlagen. Neukaledonien hat die Schweiz gegenüber der OECD bereits als AIA-Partner notifiziert.

Neukaledonien ist nicht Teil der EU, sodass der AIA nicht über das Abkommen Schweiz-EU durchgeführt werden kann. Damit der AIA umgesetzt werden kann, muss Neukaledonien das MCAA unterzeichnen. Die Beteiligung Frankreichs dient lediglich dazu, dass der AIA auf der Grundlage bestehender Infrastrukturen rasch umgesetzt werden kann. Neukaledonien soll vorerst in nichtreziproker Weise am AIA teilnehmen, d.h. nur Daten an die Partnerstaaten übermitteln. Der Austausch Neukaledoniens soll operativ vollständig über die zuständige französische Behörde erfolgen (d.h. ohne Beteiligung der neukaledonischen Behörden).

Vertraulichkeit und Datensicherheit in Neukaledonien

Aus praktischen Gründen wird Neukaledonien für die Zwecke des AIA so behandelt, als falle es unter die französische Bewertung der Vertraulichkeit und der Datensicherheit vor dem Austausch. Das Global Forum hat im Rahmen der zweiten Runde der Überprüfung des Informationsaustauschs auf Ersuchen im März 2018 das Vertraulichkeitsniveau im Steuerbereich in Frankreich als standardkonform (compliant) bewertet. Sämtliche Steuerabkommen, welche Frankreich abgeschlossen hat, beinhalten eine Vertraulichkeitsklausel, die jener des Musterabkommens der OECD entspricht. Zusätzlich enthalten das Steuerverfahrens- und das Strafrecht weitere Vorschriften zum Schutz der Vertraulichkeit der individuellen Steuerdaten.

Neukaledonien hat kein FATCA-IGA mit den USA abgeschlossen und deshalb keine Vertraulichkeits- und Datensicherheitsprüfung des IRS durchlaufen.

In der ersten Prüfrunde des Informationsaustauschs auf Ersuchen konnte Neukaledonien nicht berücksichtigt werden, sodass weder Aussagen zur Standardkonformität der rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen Neukaledoniens noch zur Umsetzung des Standards über den Informationsaustausch auf Ersuchen in der Praxis möglich sind. Diese Evaluationen sind für Neukaledonien in der zweiten Prüfrunde für das Jahr 2023 vorgesehen.

Die Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL) hat 2018 klargestellt, dass die General Data Protection Regulation der EU (GDPR EU 2016/679) für Neukaledonien nicht gilt und das Gesetz vom 6. Januar 1978 «Informatique et libertés» nur in seiner Fassung vor dem 25. Mai 2018 anwendbar ist. Demgemäss ist in Neukaledonien ein umfassender Datenschutz gewährleistet.

Regularisierung der Vergangenheit in Neukaledonien

Es gibt derzeit kein Steueramnestie- bzw. Regularisierungsprogramm für bisher nicht deklarierte Vermögenswerte. Die steuerliche Bereinigung von nicht deklarierten Vermögenswerten richtet sich somit nach dem ordentlichen Steuerverfahren, wonach zusätzlich zur ausstehenden Steuer eine Strafsteuer sowie Zinsen fällig werden. Bei schwerem Steuerbetrug wird eine Strafverfolgung eingeleitet.

Thailand

Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen in Thailand

Thailand hat sich im Rahmen der OECD und des Global Forum zur Umsetzung des AIA mit einem ersten Informationsaustausch im Jahr 2023 verpflichtet. Das Amtshilfeübereinkommen wurde am 3. Juni 2020 unterzeichnet und ist für Thailand noch nicht in Kraft getreten. Die AIA-Vereinbarung wurde noch nicht unterzeichnet. Über die innerstaatliche Umsetzungsgesetzgebung ist derzeit nichts bekannt. Somit verfügt Thailand noch nicht über die für die Einführung des AIA auf der Basis des Amtshilfeübereinkommens und der AIA-Vereinbarung notwendigen Rechtsgrundlagen.

Vertraulichkeit und Datensicherheit in Thailand

Die rechtlichen, administrativen und technischen Rahmenbedingungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit in Thailand wurden vom Expertenpanel des Global Forum noch nicht geprüft.

Thailand hat mit den USA ein FATCA-Model 1A-IGA (reziproker Informationsaustausch) unterzeichnet, das noch nicht in Kraft getreten ist. Es liegen derzeit noch keine Ergebnisse der Vertraulichkeits- und Datensicherheitsprüfung des IRS vor.