Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/94: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2023/2024 · 24 Seiten

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staaten im Rahmen der AIA-Vereinbarung abgegeben wurden15– spätestens vor dem ersten Austausch von Kontoinformationen zu erfüllen, was im Rahmen des Kontrollmechanismus für die standardkonforme Umsetzung des AIA überprüft wird.

Auch wenn das Parlament die Bundesbeschlüsse über die Einführung des AIA genehmigt hat, bedeutet dies noch nicht, dass tatsächlich Informationen über Finanzkonten ausgetauscht werden. Dazu bedarf es nach Abschnitt 7 (1)(f) der AIA-Vereinbarung vorerst noch der Notifikation der Partnerstaaten bei der OECD, welche bewirkt, dass der AIA im bilateralen Verhältnis rechtsverbindlich aktiviert wird. Sollten die vom Parlament genehmigten Staaten und Territorien am Ende des parlamentarischen Genehmigungsverfahrens noch kein Interesse an der Einführung des AIA mit der Schweiz bekunden oder die Schweiz noch nicht als Partnerstaat notifiziert haben, werden sie vom Bundesrat gegenüber der OECD nicht als Partnerstaaten notifiziert, wodurch der AIA bis auf Weiteres nicht aktiviert sein wird.

Im Anhang zum vorliegenden Bericht finden sich weitergehende Detailinformationen zu diesen Staaten und Territorien.

1.2.2 Würdigung

Zur Konsolidierung des globalen Level Playing Field erweitern die am AIA teilnehmenden Staaten und Territorien kontinuierlich ihre Netzwerke der Partnerstaaten. Die beabsichtigte Erweiterung des AIA-Netzwerks der Schweiz entspricht somit einem internationalen Erfordernis. So haben fast alle G-20-, OECD- und EU-Mitgliedstaaten mit einigen der vorgeschlagenen Partnerstaaten bereits im Herbst 2021 Daten ausgetauscht oder haben dies für 2022 vorgesehen.16

Bei den bevorstehenden Erweiterungen des AIA-Netzwerks der Schweiz wird es darum gehen,

den AIA mit Entwicklungs- und Schwellenländern einzuführen, was sich in die generelle Finanzmarktstrategie des Bundesrates für einen integren und transparenten Finanzplatz einfügt, zu der unter anderem auch die Eindämmung der illegalen Finanzflüsse («illicit financial flows») zählt.17 Die Schweiz bekennt sich zu etablierten internationalen Standards zur Bekämpfung von Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung, Geldwäscherei und Korruption, bei deren Ausarbeitung sie aktiv mitwirkt und zu deren Umsetzung und Vollzug sie sich politisch verpflichtet hat. Zudem unterstützt die Schweiz im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit zahlreiche Programme zur Eindämmung der illegalen Finanzflüsse, so auch die Bestrebungen des Global Forum im Bereich der «Technical Assistance», mit der die Entwicklungs- und Schwellenländer beim Kapazitätsaufbau im Bereich der Steuertransparenz gefördert werden. So nehmen etwa Kenia und Uganda im Kampf gegen illegale Finanzflüsse für den gesamten Afrikanischen Kontinent eine Vorreiterrolle ein, die unter anderem auch eine Verpflichtung zur Umsetzung des AIA umfasst.

Verfahrensmässig entspricht das vorgeschlagene Vorgehen vollumfänglich den bisherigen Aktivierungen, wonach nur Partnerstaaten infrage kommen, welche die von der OECD gestellten Anforderungen anlässlich des ersten Datenaustauschs vollständig einhalten. Aus diesem Grund werden die derzeit 42 weiteren Staaten und Territorien (alles Schwellen- und Entwicklungsländer),18 die sich zum AIA bekennen, aber bisher keinen Zeitpunkt für dessen Umsetzung angegeben haben, zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht berücksichtigt.

15 Die Notifikation der Schweiz nach Abschnitt 7 Absatz 1 Buchstabe d der AIA-Vereinbarung kann unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2017/3533.pdf. (AS 2017 3533).

16 Zahlreiche Drittstaaten haben die vom Bundesrat als AIA-Partner vorgeschlagenen Staaten und Territorien bereits bei der OECD notifiziert: So haben etwa Deutschland, Frankreich, Liechtenstein, Luxemburg, Singapur und das Vereinigte Königreich Ecuador, Marokko und Neukaledonien in ihre Listen nach Abschnitt 7 (1)(f) der AIA-Vereinbarung aufgenommen.

17 Die Bemühungen der Schweiz im Kampf gegen illegale Finanzflüsse sind einsehbar unter https://www.sif.admin.ch/sif/de/home/finanzmarktpolitik/illicit-financial-flows/iff.html.

18 Es handelt sich dabei um folgende Staaten und Territorien (Stand Oktober 2021): Ägypten, Armenien, Belarus, Benin, Bosnien- Herzegowina, Botswana, Burkina Faso, Djibouti, Dominikanische Republik, Elfenbeinküste, El Salvador, Eswatini, Gabun, Guatemala, Guinea, Guyana, Haiti, Honduras, Kambodscha, Kamerun, Kapverden, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Mali, Mauretanien, Mongolei, Namibia, Niger, Nordmazedonien, Palau, Papua Neu-Guinea, Paraguay, Philippinen, Ruanda, Senegal, Serbien, Tansania, Togo, Tschad, Tunesien, Vietnam.