Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/94: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2023/2024 · 24 Seiten

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Regularisierung der Vergangenheit in Moldova

Am 27. Juli 2018 verabschiedete das moldawische Parlament das Kapitalamnestiegesetz, welches jedem Bürger Moldovas die Möglichkeit gab, bisher unversteuerte Vermögenswerte zu legalisieren, indem eine «Gebühr» von 3 Prozent des deklarierten Werts des Vermögens bezahlt werden musste. Zinsen oder Steuern wurden nicht erhoben und den Betroffenen wurde garantiert, nicht wegen Steuerhinterziehung für diese Vermögenswerte belangt zu werden. Das Kapitalamnestieprogramm wurde im März 2019 abgeschlossen. Seither richtet sich die Regularisierung von nicht deklarierten Vermögenswerten nach dem ordentlichen Steuerverfahren, wonach die ausstehenden Steuern samt Zinsen nachzuzahlen sind und zusätzlich hohe Bussen fällig werden.

Montenegro

Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen in Montenegro

Montenegro hat sich im Rahmen der OECD und des Global Forum zur Umsetzung des AIA mit einem ersten Informationsaustausch im Jahr 2023 verpflichtet. Das Amtshilfeübereinkommen wurde am 3. Oktober 2019 unterzeichnet und ist für Montenegro am 1. Mai 2020 in Kraft getreten. Die AIA-Vereinbarung wurde noch nicht unterzeichnet. Über die innerstaatliche Umsetzungsgesetzgebung ist derzeit nichts bekannt. Somit verfügt Montenegro noch nicht über die für die Einführung des AIA auf der Basis des Amtshilfeübereinkommens und der AIA-Vereinbarung notwendigen Rechtsgrundlagen.

Vertraulichkeit und Datensicherheit in Montenegro

Die rechtlichen, administrativen und technischen Rahmenbedingungen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit in Montenegro wurden vom Expertenpanel des Global Forum noch nicht geprüft.

Montenegro hat mit den USA ein FATCA-Model 1B-IGA (nichtreziproker Informationsaustausch) abgeschlossen, das am 28. März 2018 in Kraft getreten ist. Es liegen derzeit aber noch keine Ergebnisse der Vertraulichkeits- und Datensicherheitsprüfung des IRS vor.

In der ersten Prüfrunde des Informationsaustauschs auf Ersuchen konnte Montenegro nicht berücksichtigt werden, sodass weder Aussagen zur Standardkonformität der rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen Montenegros noch zur Umsetzung des Standards über den Informationsaustausch auf Ersuchen in der Praxis möglich sind. Diese Evaluationen sind für Montenegro in der zweiten Prüfrunde für das Jahr 2023 vorgesehen.

Montenegro ist Mitglied des Inclusive Framework on BEPS.

Das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten 79/08 und 70/09 ("PDPL") ist die wichtigste Gesetzgebung, die die Verarbeitung personenbezogener Daten in Montenegro regelt. Das PDPL wurde nach dem Vorbild der Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG) erstellt und umfasst somit die wichtigsten allgemein anerkannten Datenschutzregeln. Das Gesetzgebungsverfahren zur Verabschiedung eines neuen PDPL, das grösstenteils mit der DSGVO übereinstimmen würde, ist im Gange.

Regularisierung der Vergangenheit in Montenegro

Montenegro kennt kein spezifisches Programm zur Regularisierung der steuerlichen Vergangenheit auf der Grundlage einer freiwilligen Offenlegung. Die Regularisierung von nicht deklarierten Vermögenswerten richtet sich nach dem ordentlichen Steuerverfahren, wonach die ausstehenden Steuern samt Zinsen nachzuzahlen sind und zusätzlich eine Busse fällig wird. Bei Steuerbetrug wird eine Strafverfolgung eingeleitet.

Neukaledonien

Schaffung der notwendigen Rechtsgrundlagen in Neukaledonien

Neukaledonien ist kein Mitglied des Global Forum, sondern gehört zu Frankreich, das die Peer Review dieses überseeischen Territoriums beantragt hat. Frankreich bzw. Neukaledonien hat sich im Rahmen der OECD und des Global Forum zur Umsetzung des AIA mit einem ersten (nichreziproken) Informationsaustausch im Jahr 2020 verpflichtet. Das Amtshilfeübereinkommen wurde am 27. Mai 2010 unterzeichnet und ist für Frankreich bzw. Neukaledonien seit dem 1. April 2012 in Kraft. Neukaledonien hat die AIA-Vereinbarung am 3. September 2020 unterzeichnet. Die nationale Umsetzungsgesetzgebung (Art. Lp. 920.9 Code