Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/17: Revision der Zivilstandsverordnung (ZStV) und der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) · 22 Seiten

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Übersicht

Mit der vorliegenden Revision soll die Zivilstandsverordnung in verschiedener

Hinsicht modernisiert und an neuere Entwicklungen angepasst werden. Im Zent-

rum steht dabei die Erweiterung des Standardzeichensatzes, die es ermöglichen wird, zahlreiche neue Sonderzeichen verschiedener ausländischer Sprachen zu erfassen und so die betreffenden Namen korrekt wiederzugeben.

Ausgangslage

Anfang 2025 wird das neue elektronische Personenstandsregister Infostar New Gene- ration (Infostar NG) seinen Betrieb aufnehmen. Mit der neuen Softwarelösung sollen grundsätzlich die bestehenden Funktionalitäten des laufenden Systems Infostar 13 übernommen werden. In verschiedener Hinsicht wird Infostar NG aber Neuerungen mit sich bringen, deren Einführung zumindest teilweise Anpassungen der ZStV erforderlich macht. Zudem gibt es verschiedene weitere Anliegen, die in den vergangenen Jahren aufgekommen sind und die eine Anpassung der Zivilstandsverordnung erforderlich ma- chen.

Inhalt der Vorlage

Im Zentrum der vorliegenden Revision der Zivilstandsverordnung steht die Regelung des Verfahrens für die Einführung des neuen, erweiterten Zeichensatzes im Schweizer Personenstandsregister Infostar. Die Erweiterung des Zeichensatzes wird es möglich machen, dass zahlreiche Personen mit einem ausländischen Namen, deren Name bis- lang nicht korrekt erfasst werden konnte, die Schreibweise ihres Namens im Register anpassen können. Dies ist Bedingung dafür, dass der Name auch in den Zivilstands- urkunden und in den Ausweisen korrekt, d.h. mit den entsprechenden Sonderzeichen, wiedergegeben werden kann.

Eine weitere Frage, die im Rahmen dieser Vernehmlassung diskutiert werden soll, ist diejenige, ob die Funktion der Zivilstandsbeamtin und des Zivilstandsbeamten weiter- hin nur von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern ausgeübt werden soll oder ob hier eine Öffnung angezeigt ist.

Schliesslich werden zahlreiche kleinere Anpassungen der Zivilstandsverordnung vor- geschlagen, die vor allem durch die technischen Entwicklungen erforderlich geworden sind.