Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/31: Bundesgesetz über einen Rettungsschirm für die Elektrizitätswirtschaft · 20 Seiten

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Übersicht

Ausgangslage

Die starken Preisausschläge auf den Energiemärkten seit Ende 2021 führen dazu, dass Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft mehr finanzielle Mittel brauchen, um ihre mit dem Stromhandel verbundenen Sicherheitsleistungen zu decken. Seit Ausbruch des Ukraine-Kriegs hat sich die Situation weiter verschärft: Die Energiemärkte erleben eine Preisvolatilität, die es historisch noch nie gegeben hat. Dadurch verschärfen sich die Liquiditätsrisiken der im Grosshandel tätigen Stromunternehmen. Es ist heute nicht bekannt, was geschieht, wenn ein systemkritisches Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft illiquid oder überschuldet wird und es beispielsweise an den Strombörsen nicht mehr genügend Sicherheiten deponieren kann. Ein kurzfristiger, starker Preisanstieg bei Strom oder Gas, bedingt etwa durch ein abruptes Ende russischer Gaslieferungen oder durch einen unkontrollierten Ausfall eines grösseren Unternehmens könnte eine Kettenreaktion nach sich ziehen und die Stromversorgungssicherheit der Schweiz gefährden. Das will der Bundesrat verhindern. Dazu soll ein Rettungsschirm aufgespannt werden, mit dem gewährleistet wird, dass die betroffenen systemkritischen Unternehmen im unwahrscheinlichen Ernstfall innerhalb von 48 Stunden die nötige Liquidität erhalten.

Inhalt der Vorlage

Die sichere Stromversorgung ist in erster Linie Sache der Elektrizitätswirtschaft. Ziel des Gesetzes ist es, in Ergänzung der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Elektrizitätsversorgung der Schweiz bei ausserordentlichen Marktentwicklungen, denen die Elektrizitätswirtschaft nicht selber zu begegnen vermag, sicherzustellen. Dafür schafft das Gesetz die notwendige Rechtsgrundlage, die subsidiäre Finanzhilfen des Bundes in Form von Darlehen an systemkritische Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft ermöglicht. Gleichzeitig mit dem Gesetz soll dem Parlament ein Verpflichtungskredit im Umfang von 10 Milliarden Franken vorgelegt werden, damit sich der Bund gegenüber den systemkritischen Unternehmen verpflichten kann, die nötige Liquidität kurzfristig zur Verfügung zu stellen.

Gefordert sind in erster Linie aber nach wie vor die Unternehmen und deren Eignerinnen und Eigner, vor allem die Kantone und Gemeinden. Der Bund soll nur subsidiär zu den Unternehmen selbst, bzw. ihren Fremd- und ihren Eigenkapitalgeberinnen und -gebern tätig werden. Um Fehlverhalten zu vermeiden, soll das Bundesgesetz über einen Rettungsschirm strenge Bedingungen für eine Unterstützung des Bundes enthalten. Dazu gehören u.a. Transparenzvorschriften, eine marktgerechte Verzinsung sowie ein Risikozuschlag, ein Dividendenausschüttungsverbot sowie Sicherheiten in Form von Verpfändung von Aktien. Auch soll der Rettungsschirm nur temporär zur Verfügung stehen. Er soll spätestens nach Ende 2026 durch eine ordentliche, umfassende Regulierung ersetzt werden, welche die Sicherheit der Stromversorgung ohne Darlehen des Bundes gewährleistet.