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Vernehmlassung 2022/49: Ausführungsrecht zum Informationssicherheitsgesetz · 30 Seiten
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«%ASFF_YYYY_ID» Sicherheit der Eidgenossenschaft
Art. 80 Abs. 2 Bst. c
2Zum Fachoffizier oder zur Fachoffizierin ernannt werden können Soldaten, Gefreite, Unteroffiziere und höhere Unteroffiziere, wenn:
c. die entscheidende Stelle nach Artikel 24 VPSP45 die betroffene Person die Tätigkeit ausüben lässt.
6. Kernenergieverordnung vom 10. Dezember 200446
Art. 33a Zuverlässigkeitskontrollen
1Die periodischen Zuverlässigkeitskontrollen von Personen, die Funktionen ausüben, die für die nukleare Sicherheit und die Sicherung der Kernanlage wesentlich sind, sind in der Verordnung vom …47 über die Personensicherheitsprüfung geregelt.
2Die Kosten für die Prüfung trägt der Bewilligungsinhaber der Kernanlage.
45 SR …
46 SR 732.11
47 SR …