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Vernehmlassung 2022/49: Ausführungsrecht zum Informationssicherheitsgesetz · 30 Seiten
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Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen «%ASFF_YYYY_ID»
Anh. 33d Ziff. 2
2. Prüfstufe nach den Artikeln 10–14 VPSP39, Datum der Rechtskraft des Entscheids nach Artikel 24VPSP sowie Zeitpunkt der nächsten ordentlichen Wiederholung der Personensicherheitsprüfung nach Artikel 26 VPSP betreffend einer zugangsberechtigten Person.
5. Verordnung vom 22. November 201740 über die Militärdienstpflicht
Art. 11 Abs. 3 Bst. g
4An der Orientierungsveranstaltung werden die Teilnehmenden insbesondere informiert über:
g. die Personensicherheitsprüfung nach der Verordnung vom …41 über die Personensicherheitsprüfungen (VPSP) und die Folgen beim Vorliegen von besonderen persönlichen Verhältnissen nach Artikel 33 Absatz 2.
Art. 16 Abs. 3 Bst. b
3Eine militärdiensttaugliche Person wird provisorisch auf eine Rekrutierungsfunktion der Armee zugeteilt, wenn:
b. eine Personensicherheitsprüfung erforderlich ist, aber noch kein Entscheid nach Artikel 24 VPSP42 oder noch keine Information nach Artikel 23 Absatz 2 PSPV vorliegt.
Art. 21 Abs. 1 Bst. b Ziff. 3
1Auf gemeinsames Gesuch der betroffenen Person und des zuständigen Kommandos können Spezialisten und Spezialistinnen, höhere Unteroffiziere und Stabsoffiziere für die Verlängerung der Militärdienstpflicht zugelassen werden, wenn:
b. die betroffene Person die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
3. Die entscheidende Stelle nach Artikel 24 VPSP43 lässt die betroffene Person die Tätigkeit ausüben.
Art. 72 Abs. 2 Bst. c
2Für eine Einteilung in eine bestimmte Funktion oder eine Beförderung in einen höheren Grad müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
c. Die entscheidende Stelle nach Artikel 24 VPSP44 lässt die betroffene Person die Tätigkeit ausüben.
39 SR …
40 SR 512.21
41 SR …
42 SR …
43 SR …
44 SR …