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Vernehmlassung 2022/49: Ausführungsrecht zum Informationssicherheitsgesetz · 30 Seiten

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«%ASFF_YYYY_ID» Sicherheit der Eidgenossenschaft

3. Verordnung vom 24. Juni 200933 über internationale militärische Kontakte

Art. 5 Abs. 1 Bst. b

1Die Abgabe von klassifizierten Informationen an ausländische Personen und Stellen sowie der Zugang ausländischer Besucher und Besucherinnen zu klassifizierten militärischen Informationen, zu klassifiziertem Material oder zu militärischen Anlagen in der Schweiz richtet sich nach den entsprechenden Informationsschutzvorschriften, insbesondere:

b. der Verordnung vom …34 über die Personensicherheitsprüfungen;

4. Verordnung vom 16. Dezember 200935 über die militärischen Informationssysteme

Art. 67 und Anh. 30

Aufgehoben

Art. 70n Bst. e

Die Daten des FABIS werden beschafft:

e. aus dem Informationssystem zur Personensicherheitsprüfung nach Artikel 45 Absatz 1 des Informationssicherheitsgesetzes vom 18. Dezember 202036: die Daten nach Anhang 33c Ziffer 2.

Anh. 23a Ziff. 36

36. Prüfstufe nach Artikel 5 oder 6 der Verordnung vom …37 über die Personensicherheitsprüfungen (VPSP), Datum der Rechtskraft des Entscheids nach Artikel 24 VPSP sowie Zeitpunkt der nächsten ordentlichen Wiederholung der Personensicherheitsprüfung nach Artikel 26 VPSP

Anh. 33c Ziff. 2

2. Prüfstufe nach den Artikeln 10–14 VPSP38, Datum der Rechtskraft des Entscheids nach Artikel 24VPSP sowie Zeitpunkt der nächsten ordentlichen Wiederholung der Personensicherheitsprüfung nach Artikel 26 VPSP betreffend einer zugangsberechtigten Person.

33 SR 510.215

34SR …

35 SR 510.911

36 SR 128

37 SR …

38 SR …