Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/82: Umsetzung der Motion 20.4339 UREK-N («Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren»): Anpassung von zwei Artikeln des Strassenverkehrsgesetzes und Teilrevision von vier Verordnungen · 19 Seiten
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Aktenzeichen: ASTRA-032.22-19/18
Konkret wird der bisherige Artikel 53 Absatz 3 zur besseren Verständlichkeit in zwei Absätze (Absatz 3 und Absatz 3bis) aufgeteilt und mit zwei Präzisierungen ergänzt. Die inhaltliche Verschärfung findet sich in einem neuen Absatz 3ter. Die Detailerläuterungen zur Vorschrift sind unter Ziffer 2.4, Artikel 53 Absatz 3–3terVTS zu finden.
Nicht nur die Zulassung von entsprechend geänderten Fahrzeugen, die nicht unter das MRA fallen, soll in der Schweiz verboten werden, sondern auch das Anbieten und Vertreiben von lärmsteigernden Fahrzeugteilen. Da sich das Verbot auf die effektiven Lärmemissionen der zugelassenen Fahrzeuge und verkaufsaktiven Modelle stützt, müssen die entsprechenden Daten aus Schweizer- und EU-Typengenehmigungen dem Zubehör- und Ersatzteilhandel zugänglich sein. Dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) soll deshalb die Kompetenz eingeräumt werden, diese Daten den Vollzugsbehörden in anonymisierter Form zugänglich zu machen.
Eine Umgehung der Vorschriften durch die Erlangung spezieller Typengenehmigungen, die das in der Schweiz erlaubte Geräuschniveau maximal ausreizen, ist unwahrscheinlich. Solche Typengenehmigungen könnten nur vom Originalhersteller in einem EU-Mitgliedstaat erlangt werden. Da dies einzig aufgrund des Schweizer Marktes gemacht werden müsste und zudem in erster Linie dem Zubehörhandel und nicht dem Hersteller selbst dienen würde, dürften die wirtschaftlichen Interessen der Hersteller gering sein.
Diese Austauschteile können das Antriebsgeräusch von Fahrzeugen erhöhen. Ein Anstieg des Lärmpegels kann sich auf die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner auswirken. Zur Feststellung der Wirksamkeit der Massnahme wurden Fahrgeräusche von Personenwagen mit Benzinmotor eines Herstellers mittel- bis hochpreisiger Fahrzeuge mit Sitz in der EU ausgewertet. Verglichen wurden die im Genehmigungsverfahren ermittelten Fahrgeräusche mit den gesetzlichen Grenzwerten. Die gemessenen Fahrgeräusche und die Lärmgrenzwerte sind unterschiedlich (70 bis 74 dB (A)) und generell höher bei stark motorisierten Fahrzeugen.
Es wurde festgestellt, dass bei Sportlimousinen, die die höchsten Grenzwerte haben, kaum Potential für legale Lärmsteigerungen besteht. Diese nutzen nämlich die Grenzwerte bereits mit der Originalausstattung maximal aus. Bei gut motorisierten Alltagsfahrzeugen (mittlere bis hohe Grenzwerte) liegt das Potential für legale Lärmsteigerungen bei zwei bis drei Dezibel. Schwach bis mittel motorisierte Fahrzeuge nutzen die (niedrigeren) Grenzwerte häufig bereits weitgehend aus, womit das Potential für legale Lärmsteigerungen unterhalb von zwei Dezibel liegt.
Das ASTRA kann den Vollzug durch die Kantone unterstützen, indem es Teile, die nachweislich und in jedem Fall zu lauterem Motorengeräusch führen, gestützt auf Artikel 31a Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 der Verordnung vom 19.6.199511 über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen (TGV), mit einem Verkaufsverbot belegt und dieses veröffentlicht.
Die Beweggründe für die verschiedenen Rechtsanpassungen liegen im Schutz der Gesundheit der Menschen. Unter diesem Gesichtspunkt muss die Massnahme hinsichtlich ihrer Verhältnismässigkeit und der Verträglichkeit mit internationalen und bilateralen Abkommen beurteilt werden. Zu den internationalen Auswirkungen siehe Ziffer 4.1.
1.5 Einführung der ausserordentlichen Prüfungspflicht bei geräuschrelevanten Fahrzeugmanipulationen
Ausgangslage
Alle in der Schweiz mit Kontrollschildern zugelassenen Fahrzeuge unterliegen der periodischen Nachprüfung. Diese stellt sicher, dass die immatrikulierten Fahrzeuge in einem technisch guten Zustand bleiben. Werden bei Kontrollen durch die kantonalen Vollzugsbehörden Fahrzeuge geprüft, welche erhebliche Mängel aufweisen, müssen diese im Standortkanton nachgeprüft werden (Art. 34 Abs. 1
11 SR 741.511
8/19 ASTRA-D-BE8C3401/1054