Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/33: 19.433 n Pa. Iv. RK-NR. StGB-Tatbestände mit Stalking ergänzen · 26 Seiten
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Übersicht
Mit dieser Vorlage soll das Strafrecht derart ergänzt werden, dass sogenanntes Stal-
king – also das beharrliche Verfolgen, Belästigen oder Bedrohen einer Person, mit dem diese in ihrem Sicherheitsgefühl beeinträchtigt wird – ausdrücklich unter
Strafe gestellt wird. Die Vorlage verfolgt das Ziel, das strafrechtliche Instrumenta-
rium zu verstärken und damit den Schutz der Opfer von Stalking zu verbessern.
Ausgangslage
Bereits heute bestehen sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Möglichkeiten, um gegen Stalking vorzugehen. Insbesondere können verschiedene Einzelhandlungen, die bei Stalking typischerweise vorkommen, aufgrund der geltenden Tatbestände bestraft werden. Es fehlt im Strafrecht jedoch ein Tatbestand, der das Stalking explizit mit Strafe bedroht und die geltende bundesgerichtliche Rechtsprechung kodifiziert, wonach eine Bestrafung auch möglich ist, wenn die Einzelhandlungen zwar sozialadäquat, in ihrer Gesamtheit aber strafwürdig sind.
Inhalt der Vorlage
Die Kommission schlägt vor, das Strafgesetzbuch und das Militärstrafgesetz um eine neue Strafnorm zu ergänzen, die das Stalking bzw. die Nachstellung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht. Die neue Strafnorm soll unter den Verbrechen und Vergehen gegen die Freiheit eingereiht werden.