Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/42: Änderung des Zivilgesetzbuches (Gewaltfreie Erziehung) · 26 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Änderung des Zivilgesetzbuches (Gewaltfreie Erziehung)

die Eltern erfüllen müssten, sondern auch ihr Recht auf Begleitung bei der Entwicklung einer positiven Elternschaft ausdrücklich zu erwähnen.201

 Kinder und Jugendliche seien vor jeglicher Form von Gewalt zu schützen, weshalb auch die die passive und aktive Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Jagdtätigkeiten unzulässig sei.202

6 Einsichtnahme

Gemäss Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 18. März 2005 über das Vernehmlassungsverfahren203 sind die Vernehmlassungsunterlagen, nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist die Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmer und nach Kenntnisnahme durch den Bundesrat der Ergebnisbericht öffentlich zugänglich. Diese Dokumente sind in elektronischer Form auf der Publikationsplattform des Bundesrechts zugänglich.204

201SUPSI (S. 2).

202IG Wild beim Wild (S. 2).

203 SR 172.061.

Zivilgesetzbuches (Gewaltfreie Erziehung).