Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/42: Änderung des Zivilgesetzbuches (Gewaltfreie Erziehung) · 26 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Änderung des Zivilgesetzbuches (Gewaltfreie Erziehung)
Zusammenfassung
Der Bundesrat hat 23. August 2023 die Vernehmlassung zu einer Revision des Zivilgesetzbuches (Gewaltfreie Erziehung) eröffnet, womit die Motion 19.4632 Bulliard-Marbach «Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern» umgesetzt werden soll. Die Vernehmlassung dauerte bis am 23. November 2023. Insgesamt gingen 77 Stellungnahmen ein (26 Kantone, 7 politische Parteien und 44 Organisationen und weitere Interessierte).
Der Handlungsbedarf wird von einer Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden bejaht. Einzig eine Partei lehnt den Vorentwurf vollumfänglich ab. Ein grosser Teil der Teilnehmenden ist mit der vorgeschlagenen gesetzlichen Verankerung und der Formulierung der gewaltfreien Erziehung einverstanden, sieht jedoch weiteren Erläuterungsbedarf. In der Botschaft sei allgemein verständlich auszuführen, was unter gewaltfreier Erziehung zu verstehen sei, um eine eindeutige Auslegung und die künftige Umsetzung sicherzustellen. Mehrere Teilnehmende haben sich für einen Verzicht auf die Formulierung «entwürdigende Gewalt» ausgesprochen: Diese sei missverständlich, indem gewisse Formen von Gewalt gegenüber Kindern als nicht entwürdigend und somit erlaubt verstanden werden könnten. Von verschiedener Seite wird zudem die ausdrückliche gesetzliche Ergänzung der verschiedenen Gewaltformen, insbesondere der psychischen Gewalt, gefordert. Weitere Teilnehmende befürworten die ausdrückliche Aufnahme eines Rechts des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung in Übereinstimmung mit Artikel 11 BV sowie Artikel 3 und 19 UNO-KRK. Einige Teilnehmende erachten eine Ausweitung auf sämtliche erziehungsberechtigten und -verpflichteten Personen als notwendig, da Gewalt in allen Erziehungsbeziehungen verboten sein müsse.
In Bezug auf die vorgeschlagene Verpflichtung der Kantone, den Zugang zu Beratungsstellen zu fördern, sind die Meinungen geteilt. Ein Teil der Vernehmlassungsteilnehmenden befürwortet die Vorlage, während der andere Teil eine Ergänzung des Vorschlags fordert, mit der Begründung, dass für die Gewaltprävention nicht nur Beratungsstellen, sondern auch weitere Formen fachgerechter Unterstützung wertvoll seien. Mehrere Teilnehmende befürworten,
dass zuerst Daten zu den bestehenden Angeboten in den Kantonen und zur Nutzung dieser Leistungen zu erfassen seien. Dies würde es erlauben, allfällige Lücken im bestehenden Hilfsangebot zu identifizieren.
Die Bedeutung nationaler Kampagnen, um die Wirkung der Einführung der neuen Bestimmungen zu verstärken, wird von einer Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden hervorgehoben. In Bezug auf die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Vorlage sind schliesslich nach gewissen Teilnehmenden auf Basis des aktuellen Forschungsstands durchaus positive Auswirkungen zu erwarten.
1 Allgemeines
1.1 Überblick
Das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf für eine Änderung des Zivilgesetzbuchs1 (Gewaltfreie Erziehung) dauerte vom 23. August 2023 bis zum 23. November 2023.
1 Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB), SR 201.