Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/42: Änderung des Zivilgesetzbuches (Gewaltfreie Erziehung) · 26 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Änderung des Zivilgesetzbuches (Gewaltfreie Erziehung)

Stellung genommen haben 26 Kantone, 7 politische Parteien und 44 Organisationen und weitere Interessierte2. Insgesamt gingen damit 77 Stellungnahmen ein.

2 Organisationen haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.3

Der vorliegende Ergebnisbericht enthält eine Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen. Für die Einsichtnahme in die einzelnen Stellungnahmen siehe Ziff. 6.

1.2 Gegenstand der Vernehmlassung

Mit dem Vorentwurf wird die Motion 19.4632 Bulliard-Marbach «Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern» erfüllt und ihm liegt auch das Postulat 20.3185 Bulliard-Marbach zugrunde. Der Vorentwurf sieht die ausdrückliche Verankerung des Grundsatzes der gewaltfreien Erziehung im Zivilgesetzbuch vor. Dabei soll gemäss dem im Bericht des Bundesrats zum Postulat 20.3185 Bulliard-Marbach4 formulierten Lösungsvorschlag die Erziehungspflicht der Eltern im Sinne des Kindeswohls weiter konkretisiert werden. Als wesentlicher Bestandteil der Umsetzung soll im Sinne einer flankierenden Massnahme gleichzeitig auch der verbesserte Zugang zu Stellen mit Beratungs- und Hilfsangeboten für Kinder und Eltern gesetzlich geregelt werden.

2 Verzeichnis der eingegangenen Stellungnahmen

Eine Liste der Kantone, Parteien, Organisationen und weiteren Teilnehmenden, die geantwortet haben, findet sich im Anhang.

3 Allgemeine Bemerkungen zum Vorentwurf

Mit Ausnahme einer Partei5 begrüssen sämtliche Vernehmlassungsteilnehmenden den Vorentwurf zumindest im Grundsatz. Die eingegangenen Stellungnahmen, die den Vorentwurf begrüssen, lassen sich in zwei Hauptgruppen unterteilen: in eine kleinere, die den Vorentwurf vollumfänglich übernehmen würde und eine grössere, die den Vorentwurf grundsätzlich begrüsst, aber Änderungen/Ergänzungen zum einen und/oder anderen Absatz des Vorentwurfs (Abs. 1 bzw. Abs. 4 von Art. 302 ZGB) vorschlägt. Auf die konkreten Vorschläge wird im Einzelnen an entsprechender Stelle eingegangen.

3.1 Zustimmung zur Stossrichtung der Vorlage

Die Vorlage wird von 11 Kantonen6, 4 Parteien7 und 2 Organisationen8 vollumfänglich begrüsst.

2 Von einer Organisation (SSLV) wurden drei identische Stellungnahmen eingereicht. Sie werden in der Folge als "3xSSLV" aufgeführt. Die Föderation ARTISET und ihr Branchenverband YOUVITA reichten eine gemeinsame Stellungnahme ein. Diese wird als eine Stellungnahme betrachtet.

3 SAV und SVR.

4 Siehe Bericht Po. Bulliard-Marbach, verfügbar unter www.bj.admin.ch > Gesellschaft > Laufende Rechtsetzungsprojekte > Gewaltfreie Erziehung.

5 SVP.

6 AG, AR (S. 1), BE (S. 1), GL, JU, SG (S. 1), SZ (S. 1), TG, UR (S. 1), VS (S. 2), ZG (S. 1 f.).

7 Die Mitte, FPD (S. 1), glp, Grüne.

8 HES-SO (S. 2), Integras (S. 1 f.).