Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/42: Änderung des Zivilgesetzbuches (Gewaltfreie Erziehung) · 26 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Änderung des Zivilgesetzbuches (Gewaltfreie Erziehung)

würde das Risiko in sich bergen, Doppelspurigkeiten aufzubauen und auch gegen die Eckwerte des Schweizer Vollzugsföderalismus zu verstossen.185

1 weiterer Kanton186 macht geltend, dass grundsätzlich bei Umsetzung in den einzelnen Kantonen die historisch gewachsenen lokalen Strukturen und Besonderheiten berücksichtigt werden sollten.

Mehrere Teilnehmende187 sehen Bedarf darin, dass zur Unterstützung der Umsetzung von Artikel 302 Absatz 4 VE-ZGB Daten zu den bestehenden Angeboten in den Kantonen und zur Nutzung dieser Leistungen zu erfassen seien. Dies würde erlauben, allfällige Lücken im bestehenden Hilfsangebot zu identifizieren. Diese Daten fehlten heute schweizweit. Dieses umfangreiche Vorhaben, welches auf nationaler Ebene erfolgen müsste, wäre vom Bund zu unterstützen, beispielsweise durch die Kofinanzierung einer entsprechenden Studie. Gewisse188 fordern ausserdem, dass die Grundlage für eine standardisierte Datenerfassung zu Prävalenz und Ausprägungsformen von Gewalt an Kindern und Jugendlichen geschaffen werde, dies mit Verweis auf das Postulat 19.3119 Feri «Wissen zu Kindeswohlgefährdungen bündeln, damit die Unterstützungsleistung passt» und den entsprechenden Bericht des Bundesrats.

5.3 Auswirkungen auf die Kantone und volkswirtschaftlicher Nutzen der Vorlage

In Bezug auf die Auswirkungen auf die Kantone (siehe erläuternder Bericht, Ziff. 5.2) erachtet eine Organisation189 die Ausführungen zum bestehenden Beratungsangebot als zu optimistisch und ist der Ansicht, dass ein genügendes Beratungsangebot zu Mehrkosten bei den Kantonen führen würde.

Entgegen der Aussage des Berichts des Bundesrates in Kapitel 5.3 könne gemäss 1 Kanton190 und 5 Organisationen191 mit Blick auf die Forschung zu Auswirkungen von Gewalt an Kindern und Jugendlichen dieser Vorlage durchaus ein positiver Nutzen auf die Volkswirtschaft zugeschrieben werden. Würden Familien nicht bedarfsgerecht unterstützt, so entstünden Folgekosten durch den Kindesschutz, im Schulsystem, in der beruflichen Eingliederung, durch reduzierte Einkommenssteuern, Strafrechtskosten, Sozialhilfekosten, Gesundheitskosten und notabene nichtmonetäre Kosten. Für Europa würden diese Folgekosten auf 581 Milliarden USD pro Jahr beziffert.192

Im Rahmen von Forschungen zu Auswirkungen von belastenden Kindheitserlebnissen (zum grossen Teil verschiedene Formen der Gewalt in der Erziehung) würden mitunter auch Kosten von längerfristigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen (z.B. zwölffach erhöhtes Risiko für einen Suizidversuch, siebenfache Wahrscheinlichkeit für Alkoholismus) geschätzt. So komme eine Studie für die Schweiz zum Ergebnis, dass sich die Kosten, die auf belastende Kindheitserlebnisse und deren negativen Folgen zurückzuführen seien, auf 2,9 Prozent des

185 ARTISET / YOUVITA (S. 4).

186 SO (S. 2).

187 SODK (S. 3), sowie mit Verweis auf SODK: FR (S. 1), OW, TI (S. 2); gleicher Ansicht: VS (S. 2), Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz (S. 10).

188 VS (S. 2), kibesuisse (S. 1 f.).

189 Dachverband Freikirchen Schweiz (S. 3).

190 SG (S. 2).

191 Elternbildung CH (S. 3), SP Aargau (S. 2), 3xSSLV (S. 3).

192 Elternbildung CH (S. 3), SP Aargau (S. 2), 3xSSLV (S. 3).