Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/63: Vorentwurf der Revision des Bundesgesetzes über die Erfindungspatente · 24 Seiten

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Das IGE verfügt bereits heute über kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die den Aufbau oder den Erwerb der EDV-Infrastruktur und deren Betrieb realisieren bzw. begleiten können. Angesichts der vorübergehenden Mehrbelastung aufgrund des ersten Umsetzungsschritts schätzt das IGE, dass während drei Jahren zwei zusätzliche Vollzeitstellen notwendig sein werden. Für den Betrieb der Clearingstelle wird eine zusätzliche Vollzeitstelle erforderlich sein.

Auswirkungen auf die Gerichte

Beim BPatGer und beim Bundesgericht als Beschwerdeinstanz dürften nur wenige Gesuche um Wiedereinsetzung in den früheren Stand gemäss Artikel 47a eingereicht werden. Dementsprechend scheint eine Ressourcenerhöhung nicht notwendig zu sein.

5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Die vorgeschlagene Revision hat keine direkten Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete. Da sie direkt die in der Pflanzenzucht tätigen Unternehmen und indirekt die Landwirtschaftsbetriebe betrifft, könnte sie begrenzte positive Auswirkungen auf die ländlichen Regionen haben.

5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Patentinhaberinnen und Patentinhaber im Bereich Pflanzenzucht

Die Patentinhaberinnen und Patentinhaber im Bereich der Pflanzenzucht sind von der vorgeschlagenen Revision direkt betroffen. Sie bestehen aus grossen internationalen Unternehmen, Start-ups, Universitäten und öffentliche Forschungszentren. Die Clearingstelle verbessert die Transparenz, wodurch die Transaktionskosten sinken und die Rechtssicherheit für die Patentinhaberinnen und Patentinhaber steigt. Diese können folglich ihre Mittel effizienter einsetzen. Ferner können sie die Zuchtaktivitäten der Züchterinnen und Züchter besser verfolgen und die Chance ist grösser, mit diesen zusammenzuarbeiten. Im Gegenzug wird der Verwaltungsaufwand leichtzunehmen: Sie müssen sich regelmässig (z. B. einmal im Monat) mit der Clearingstelle in Verbindung setzen, um auf allfällige Meldungen antworten zu können.

Durch die neue Transparenzpflicht könnte der Standort Schweiz für die Patentinhaberinnen und Patentinhaber an Attraktivität verlieren. Die verbesserte Transparenz, die höhere Rechtssicherheit und die Zunahme bei den freiwilligen Lizenzen dürften den leichten Attraktivitätsverlust jedoch ausgleichen. Auf jeden Fall würde ein Attraktivitätsverlust der Schweiz bei Unternehmen, die Patente im Bereich der Pflanzenzucht besitzen, die Versorgung des Landes mit Saatgut nicht gefährden.

Schweizer Züchterinnen und Züchter sowie Agroscope und FiBL

2023 waren in der Schweiz zehn Organisationen im Bereich der Pflanzenzucht tätig.49 Sie sind von der vorliegenden Revision direkt betroffen. Dasselbe gilt für das Kompetenzzentrum des Bundes für landwirtschaftliche Forschung (Agroscope) und das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL). Diese arbeiten über verschiedene Zuchtprogramme mit privaten Schweizer Züchterinnen und Züchtern zusammen. Der vorgeschlagene Vorentwurf vereinfacht und beschleunigt einen Teil der Zuchtarbeit. Es werden die gleichen Vorteile erwartet wie bei den Patentinhaberinnen und Patentinhabern. Es sind keine negativen Auswirkungen zu erkennen.

Landwirtschaftsbetriebe

49 «Strategie Pflanzenzüchtung 2050», 1. September 2016, Bundesamt für Landwirtschaft, Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, Kapitel 2.1.2, S. 11. 20/24