Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/63: Vorentwurf der Revision des Bundesgesetzes über die Erfindungspatente · 24 Seiten

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1.1.5 Die Kosten für Recherchen in der Patentliteratur

Für die Durchführung relevanter Analysen in der Patentliteratur ist ein umfangreiches Fachwissen erforderlich. Die Ergebnisse müssen in der Regel interpretiert und in den richtigen wirtschaftlichen Kontext gebracht werden. Solche Analysen können beispielsweise bei Patentanwältinnen und Patentanwälten in Auftrag gegeben werden. In der Schweiz kostet eine solche Dienstleistung je nach Schwierigkeitsgrad der durchzuführenden Analyse und der erwarteten Zuverlässigkeit des Ergebnisses zwischen 5000 und 15 000 Franken.

Dieser Betrag scheint auf den ersten Blick akzeptabel zu sein. Es liegt jedoch in der Natur der konventionellen Pflanzenzucht, regelmässig Sorten in ein Zuchtprogramm zu integrieren. Beim Getreide können zum Beispiel zwischen 100 und 120 Sorten ins Zuchtprogramm aufgenommen werden. Wenn nur 5 Prozent der jedes Jahr berücksichtigten Sorten einer Recherche in der Patentliteratur bedürften, würden die Kosten für die Gewinnung einer neuen Sorte stark ansteigen, ohne das Risiko einer Patentverletzung vollständig ausschliessen zu können. Die Tätigkeit wäre nicht mehr rentabel.

1.1.6 Wichtiger Zugang zur Pflanzenvielfalt

Züchterinnen und Züchter müssen Pflanzensorten ständig weiterentwickeln, damit diese sich an die geänderten Umwelteinflüsse (z. B. Klimawandel und Schädlinge) anpassen und den Marktbedingungen (Produktivität und Nachhaltigkeit) entsprechen. Die Innovationsfähigkeit der Züchterinnen und Züchter hängt namentlich davon ab, ob sie Zugang zu einer genügend grossen genetischen Vielfalt bzw. zu einer ausreichenden Anzahl Pflanzensorten haben. Sie nehmen regelmässig neue Sorten auf dem Markt mit attraktiven Eigenschaften (z. B. geringerer Wasserverbrauch oder Pestizideinsatz) in ihre Zuchtprogramme auf.

1.1.7 Züchterprivileg

Damit Züchterinnen und Züchter ihrer Zuchttätigkeit weiter nachgehen können, ist im Sortenschutzgesetz (SSchG)10 und im PatG11 ein Züchterprivileg verankert. Demgemäss dürfen Züchterinnen und Züchter geschützte Sorten zur Züchtung neuer Sorten verwenden.

Nach dem SSchG können Züchterinnen und Züchter neu gezüchtete Sorten in der Regel auch vermarkten, ohne gegen die Rechte der Sortenschutzinhaberin oder des Sortenschutzinhabers der verwendeten Sorte zu verstossen. Der Schutz bezieht sich nur auf eine Sorte und erstreckt sich nicht auf die übrigen, später entwickelten Sorten, es sei denn es handelt sich um eine im Wesentlichen abgeleitete Sorte.12

Wenn Züchterinnen und Züchter für ihr Zuchtprogramm eine Sorte mit einem patentierten Merkmal verwenden, verhält es sich anders.13 Wenn die neue Sorte dieses patentierte Merkmal ebenfalls besitzt, darf sie nur mit vorheriger Zustimmung der Patentinhaberin oder des Patentinhabers vermarktet werden. Dieser kann eine Vergütung in Form einer Gebühr für die erteilte Lizenz verlangen. Die Vermarktung der neuen Sorte mit dem patentierten Merkmal ohne Zustimmung der Patentinhaberin oder des Patentinhabers wäre ein Patentverstoss. Der Unterschied zum Sortenschutz liegt darin, dass das Patentrecht nicht die Sorte, sondern ein nicht auf die Sorte beschränktes Merkmal (Erfindung) einer Pflanze schützt und sich der Schutzumfang damit auf alle Sorten erstreckt, die dieses Merkmal beinhalten.

10 SR 232.16; Art. 6 Bst. c SSchG.

11 Art. 9 Abs. 1 Bst. e PatG. Für einen kommentierten Überblick über die Bestimmungen des PatG zur Pflanzenzucht vgl. Pflanzenzüchtung und Patente, IGE > Recht und Politik > Immaterialgüterrecht National > Patentrecht > Transparenz bei Patenten in der Pflanzenzucht > Pflanzenzüchtung und Patente, https://www.ige.ch/de/recht-und-politik/immaterialgueterrecht-national/patentrecht/ transparenz-bei-patenten-auf-pflanzen/pflanzenzuechtung-und-patente, abgerufen am 15.4.2024.

12 Siehe weitere Ausnahmen gemäss Art. 5 Abs. 2 SSchG.

13 Zur Erinnerung: beispielsweise eine neue Resistenz gegen die Weisse Fliege für mehrere Pflanzensorten oder sogar Pflanzenarten. 7/24