Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/63: Vorentwurf der Revision des Bundesgesetzes über die Erfindungspatente · 24 Seiten

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Sorten wie konventionelle Sorten behandelt werden oder nicht.20 Bei einer Behandlung der NGV-Sorten wie herkömmliche gentechnisch veränderte Organismen (GVO) wird die Anzahl neuer Patentanmeldungen deutlich geringer ausfallen als bei einer Einstufung gewisser NGV-Sorten wie konventionelle Sorten. Diese Kausalkette war bereits bei den klassischen GVO zu beobachten.

Auch falls NGV-Sorten in der EU und der Schweiz weitgehend wie konventionelle Pflanzensorten behandelt werden sollten, ist im Bereich der Verfahrenspatente jedoch nicht mit einem weiteren Anstieg der Anzahl der neuen Patentanmeldungen zu rechnen, sondern mittelfristig sogar eher mit einer Abnahme. Dies rührt daher, dass der Spielraum für grundlegende Innovationen zunehmend geringer wird und eine Sättigung eintritt. Ähnliche Trends konnten in der Vergangenheit bei anderen bahnbrechenden Technologien beobachtet werden.

Anders könnte es bei den mittels NGV hergestellten patentierten Merkmalen in den Pflanzen aussehen. Die diesbezügliche Anzahl Patentanmeldungen wird voraussichtlich steigen. Dies bedeutet jedoch nicht zwingend, dass auch der Anteil der Sorten, welche von Patenten betroffen sein wird, im selben Masse steigen wird. Einerseits wird es zunehmend schwieriger werden, dass eine Patentanmeldung für ein neues Merkmal in Sorten auch in ein erteiltes Patent mündet (die Herstellung der Merkmale wird zum Stand der Technik und deshalb wird es schwieriger, dafür ein Patent zu erhalten). Andererseits wird es wohl auch weiterhin neue Pflanzensorten geben, welche ausgehend von nicht patentiertem Material konventionell gezüchtet werden.

Die vorgeschlagenen Clearingstelle (s. dazu Ziff.1.2.2) bietet den Schweizer Züchterinnen und Züchter eine einfache Lösung, sofern die Anzahl Patente aufgrund einer möglichen Zulassung von neuen gentechnischen Verfahren in der Pflanzenzucht steigen sollte. Der Aufwand für die Einrichtung und den Betrieb einer Clearingstelle lässt sich folglich insbesondere dann rechtfertigen, sofern es aufgrund einer möglichen Zulassung von NGV-Sorten zu einem Anstieg der Patente im Bereich der Pflanzenzucht kommen sollte. Denn zurzeit gibt es nur sehr wenige Patente im Bereich der Pflanzenzucht, welche für die Schweiz relevant sind, und auch nur sehr wenige Sorten sind von den Patenten betroffen (s. dazu Ziff. 1.1.9).

1.1.11 Branchenlösungen für mehr Transparenz und eine einfachere Nutzung von Sorten mit patentiertem Merkmal

Um die Transparenz zu verbessern sowie Sorten und Patente direkt miteinander zu verknüpfen, hat die Vereinigung der europäischen Saatgutindustrie Euroseeds die Plattform PINTO (Patent Information and Transparency On-line) ins Leben gerufen.21 Dabei handelt es sich um eine kostenlos zugängliche Datenbank, die eine schnelle Suche nach Patenten mithilfe der Sortenbezeichnung ermöglicht. Heute tragen viele Unternehmen ihre Patente in PINTO ein. Ende 2023 waren 1274 Sorten in der Datenbank verzeichnet, welche für die Vermarktung zugelassen und durch eines oder mehrere Patente geschützt sind. Die Teilnahme an PINTO ist jedoch freiwillig, sodass die Datenbank nicht vollständig ist. Nicht teil nimmt beispielsweise die Firma Corteva, die zahlreiche Patente im Bereich der Pflanzenzucht besitzt. Des Weiteren ist die Plattform nicht immer auf dem aktuellsten Stand. Sachverständige kritisieren ferner, dass bestimmte, in PINTO eingetragene Patente der Abschreckung dienen würden und es in Wirklichkeit schwierig sei, den Zusammenhang zwischen den Patenten und Sorten zu erkennen. Im Zweifelsfall verzichten Züchterinnen und Züchter, welche nicht über die notwendigen Mittel für eine Recherche zur Nutzungsfreiheit verfügen, auf die Arbeit mit der in PINTO verzeichneten Sorte. Jedes Jahr schliessen sich weitere Patentinhaberinnen und Patentinhaber PINTO an. Langfristig könnte sich die Teilnahme an einer solchen Initiative also als Norm bzw. gute Praxis durchsetzen und zu einer Win-win-Situation für Patentinhaberinnen und Patentinhaber sowie Züchterinnen und Züchter führen.

20 Siehe IGE > Recht und Politik > Patentrecht > Transparenz bei Patenten in der Pflanzenzucht > Pflanzenzüchtung und Patente https://www.ige.ch/de/recht-und-politik/immaterialgueterrecht-national/patentrecht/transparenz-bei-patenten-auf-pflanzen/pflanzenzuechtung-und-patente.

21 Euroseed > Welcome to the PINTO Database, https://euroseeds.eu/ pinto-patent-information-and-transparency-on-line/, abgerufen am 15.4.2024. 9/24