Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/63: Vorentwurf der Revision des Bundesgesetzes über die Erfindungspatente · 24 Seiten
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Erläuternder Bericht
1 Ausgangslage
1.1 Handlungsbedarf und Ziele
1.1.1 Die Problematik in Kürze
In der Pflanzenzucht erweisen sich Nachforschungen in der Patentliteratur als anspruchsvoll und führen oft nur zu ungenügenden Ergebnissen. Angesichts der wachsenden Bedeutung von Technologien in diesem Sektor gewinnt die Information über Patente für die Züchterinnen und Züchter an Bedeutung. Die Patentinhaberinnen und -inhaber dieses Sektors schlagen verschiedene Initiativen vor, um die Transparenz über die Patente zu verbessern und den Zugang zu Patenten zu vereinfachen. Diese sind jedoch freiwillig und nach wie vor lückenhaft. Deshalb verlangt die Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) vom 1. Februar 2022 (22.3014 «Mehr Transparenz bei den Patentrechten im Bereich Pflanzenzucht») eine Gesetzesänderung, um im Bereich der Pflanzenzucht die patentrechtliche Transparenz zu verbessern. Mit diesem vorliegenden Vorentwurf kann die Transparenz für alle betroffenen Akteurinnen und Akteure erhöht werden.
1.1.2 Pflanzenzucht
Die Schweiz besitzt eine lange Tradition in der Pflanzenzucht.1 Die Pflanzenzucht ist wichtig, um sowohl lokale Herausforderungen wie die Entwicklung einer an die lokalen Bedingungen angepassten landwirtschaftlichen Produktion als auch globale Herausforderungen wie die Ernährungssicherheit zu bewältigen. Des Weiteren spielt sie eine Rolle bei der Anpassung an den Klimawandel und bei der Sortenvielfalt. Konsumentinnen und Konsumenten sind ebenfalls am Thema interessiert. Die Pflanzenzucht ermöglicht beispielsweise glutenfreie Getreidesorten oder kräftiger schmeckende Früchte- und Gemüsesorten.
1.1.3 Sortenschutz und Patentschutz
Die Züchtung einer neuen Sorte kann bis zu fünfzehn Jahre in Anspruch nehmen.2 Im Durchschnitt kostet sie rund 345 000 Franken. Je nach Pflanzenart schwankt der Aufwand jedoch erheblich. Bei den Ackerkulturen (Kartoffeln, Getreide, Mais, Ölsaaten, Eiweisspflanzen, Zuckerrüben etc.) sind es 200 000 bis 500 000 Franken. Bei mehrjährigen Kulturen, wie Obst oder Reben, beläuft sich der Aufwand sogar auf 1,2 bis 1,7 Millionen Franken pro Sorte. Zur Gewährleistung einer Rendite für ihre langjährige Arbeit und ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung stehen den Züchterinnen und Züchtern zwei Schutzsysteme zur Verfügung: einerseits der Sortenschutz und andererseits das Patentrecht.
Das Bundesgesetz über den Schutz von Pflanzenzüchtungen vom 20. März 1975 (SSchG)3 gilt für die neu geschaffene Sorte und dauert bis zu 25 Jahre (bis zu 30 Jahre bei Reben und Bäumen). Die Schutzinhaberinnen und Schutzinhaber haben das Recht, ihre Sorten insbesondere gegen gewerbliche Verwendungen durch Dritte zu schützen (Art. 5).
Ein Patent schützt eine technische Lösung, wie beispielsweise ein neues technisches Zuchtverfahren oder ein neues Pflanzenmerkmal. Es kann sich beispielsweise um eine neue Resistenz gegen die Weisse Fliege handeln. Um patentierbar zu sein, darf die technische Lösung nicht auf eine einzige Sorte beschränkt sein.4 Der Patentschutz dauert höchstens 20 Jahre. Ein
1 Siehe «Strategie Pflanzenzüchtung 2050», 1. September 2016, Bundesamt für Landwirtschaft, Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, https://www.blw.admin.ch/ blw/de/home.html, BLW, Nachhaltige Produktion > Pflanzliche Produktion > Pflanzenzüchtung, abgerufen am 15.4.2024.
2 Ebenda.
3 SR 232.16.
4 Mikrobiologische oder sonstige technische Verfahren, die damit gewonnenen Erzeugnisse sowie Erfindungen, deren Gegenstand Pflanzen oder Tiere sind und deren Ausführung technisch nicht 5/24