Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/94: Änderung von Verordnungen im Lebensmittelbereich sowie im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten · 24 Seiten
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verwaltungsrechtlichen Massnahmen laut der Erläuterungen hin und merken an, dass widerrechtliche Einfuhren nach Art. 27 Abs. 2 TSchG zu ahnden wären.
6.3 Verordnung des EDI über die Länderliste für die Einfuhr von Pelz und Pelzprodukten (Län-
derlistenverordnung Pelz)
Der Kanton ZH schlägt vor, diese Verordnung mit der Länderlistenverordnung nach der LDV zusammenzuführen. Sentience Politics und ProTier verlangen, dass zusätzlich zum gesetzlichen Verbot für die betreffenden Erzeugungsmethoden ein adäquates Überwachungsprogramm verlang werden sollte, damit ein Land in die Länderliste aufgenommen wird.