Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/94: Änderung von Verordnungen im Lebensmittelbereich sowie im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten · 24 Seiten

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4 Jahre betragen.

Anhang 2

Der Kanton NE ist gegen die Ausnahme für foie gras und Confits von Gänsen und Enten, da es sich um Produktionsmethoden handelt, die den Tieren Schmerzen zufügen. Der vorgeschlagene Wortlaut sei zudem nicht klar genug. Dieser Ansicht ist auch der Kanton GE. Zudem ist dieser der Ansicht, dass die Aussage zu Lebensmitteln pflanzlicher Herkunft für die Verbraucherinnen und Verbraucher beängstigend sein kann. Er beantragt deshalb eine weniger beunruhigende Formulierung.

Für AgriGenève, AGSTG, ANIMAE, Animal Rights Switzerland, Association Co&xister, ASGS, Braut und Festmode Chez Janine AG, Café Mutin Sàrl, COA/KOA, Collectif citoyen Les 1800 sans Nom, DAS TIER + WIR, gf.medien, Igelzentrum, Mode Maier, NetAP, petfinder.ch, ProTier, Schuhhaus Walder AG, STS, Sentience Politics, TIR, TPS, Tierschutzverein Frauenfeld und Umgebung, TSV Steckborn, VAHT, VGS, VIER PFOTEN und ZTS ist es wichtig, dass aus der Kennzeichnung ausdrücklich hervorgeht, dass die angegebene Methode in der Schweiz verboten ist. Diese Organisationen und FiBL fordern, dass zusätzlich bei Rindern, die ohne Schmerzausschaltung enthornt wurden, auch deren Milch inklusive entsprechender Milchprodukte deklariert werden müssen. Im Weiteren soll die Deklarationspflicht auch für Fleisch und Milch von Ziegen gelten, die ohne Schmerzausschaltung enthornt wurden. Im Weiteren fordern diese Organisationen, dass im Sinne der vom Parlament angenommenen Motion 20.4267 «Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden» und der mit der vorliegenden Anpassung der LGV angestrebten Transparenz für Kundinnen und Kunden noch weitere Nahrungsmittel bzw. Herstellungsmethoden für kennzeichnungspflichtig erklärt werden, sofern nicht ein Importverbot vorgesehen wird.

FiBL hält fest, dass die Erzeugung von Stopfleber tierquälerisch ist, weshalb es ein Importverbot wünscht. Im Weiteren verweist es darauf, dass Froschschenkel nicht nur mit schmerzverursachenden Eingriffen ohne Schmerzausschaltung produziert werden, sondern tierquälerisch. Da bekannt ist, über welche Länder die Froschschenkel nach Europa gelangen, sollten diese nicht nur bei Herkunft aus den Produzentenländern sondern auch bei Importen aus den entsprechenden europäischen Ländern mit dem Hinweis «mit tierquälerischen Methoden produziert» gekennzeichnet werden. Einzig bei nachweislich mindestens entsprechend Artikel 178a Absatz 2 der Tierschutzverordnung betäubten und getöteten Fröschen könne die Kennzeichnungspflicht aufgehoben werden.

BVAR, BEBV, GalloSuisse, IGöM, VMS, SBLV, SBV, SGBV, Swiss Beef und der ZBV beantragen, bei den Lebensmitteln zusätzlich Milch und Eier sowie Schaffleisch aufzunehmen. Zusätzlich seien bei den Herstellungsmethoden bei Rindern und Schafen das Kastrieren ohne Schmerzausschaltung aufzunehmen. Sie beantragen im Weiteren, dass bei den Pflanzenschutzmitteln die Stoffe aufzunehmen seien, die in der Schweiz aus Gesundheits- oder Umweltgründen verbotenen sind. Zudem bemängeln sie, dass die vorgeschlagene Formulierung bei den Pflanzenschutzmitteln keine klare Botschaft vermittle und keinen Bezug zum Produkt mache. Sie machen beliebt, dass die Satzstruktur derjenigen von Artikel 3 LDV befolgt.

Bell Schweiz AG, Coop, FIAL IG BIO, IG DHS, MGB, Nestlé Suisse, Promarca, Swiss Retail Federation, Veledes und VSKP lehnen die Deklaration sämtlicher verarbeiteter Lebensmittel tierischer Herkunft ab. Die Deklarationspflicht soll sich auf «ganz oder in Stücken, frisch» beschränken. Im Weiteren beurteilen Coop, Denner, FIAL IG BIO, IG DHS, MGB, Nestlé Suisse, Promarca, Swiss Retail Federation, Veledes und VSKP es als nicht praktikabel, die Deklarationspflicht auf alle unverarbeiteten Lebensmittel pflanzlicher Herkunft anzuwenden. Sie befürworten eine Einschränkung auf frische unverarbeitete Früchte und Gemüse. Zudem erachten sie wie auch Swisscofel den vorgeschlagenen Hinweis als nicht verständlich und zu lange für die Etiketten. Coop, FIAL, IG BIO, IG DHS, MGB, Nestlé Suisse und Promarca beantragen, dass die Präzisierungen vom Runden Tisch in den Verordnungstext integriert werden. Denner, IG DHS und MGB plädieren dafür, bei der Deklaration von Stopfleber beim vorgeschlagenen Wortlaut zu bleiben. («Issu d’oies gavées » ou «Issu de canards gavés» bzw. «Von zwangsernährten Gänsen