Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/94: Änderung von Verordnungen im Lebensmittelbereich sowie im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten · 24 Seiten

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tive der Vorschlag des Bundesrates mit der entsprechenden Deklaration der foie gras wohl die realistischste Lösung und damit das Optimum des Machbaren darstellt.

GastroSuisse und HotellerieSuisse lehnen die Neuregelung ab.

Art. 39 Abs. 2

Damit die Angabe nach Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe j von den Konsumentinnen und Konsumenten als «Warnhinweis» auf die entsprechenden Herstellungsmethoden gesehen wird, fordern AGSTG, ANIMAE, Association Co&xister, ASGS, Braut und Festmode Chez Janine AG, Café Mutin Sàrl, COA/KOA, Collectif citoyen Les 1800 sans Nom, gf.medien, Igelzentrum, Mode Maier, NetAP, petfinder.ch, ProTier, Schuhhaus Walder AG, STS, Sentience Politics, TIR, TPS, Tierschutzverein Frauenfeld und Umgebung, TVS Steckborn, VAHT, VGS, VIER PFOTEN und ZTS, dass die die Deklaration in Speisekarten auf der gleichen Seite angebracht wird, auf der auch das betreffende Produkt aufgeführt ist. AGSTG, ANIMAE, Association Co&xister, COA/KOA, Collectif citoyen Les 1800 sans Nom, NetAP, ProTier, STS, Sentience Politics, TIR, TPS, VGS und VIER PFOTEN erachten eine entsprechende Regelung auch für Kennzeichnungen gemäss dem geplanten Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe k als sinnvoll.

KF macht darauf aufmerksam, dass die zunehmenden Deklarationsbestimmungen beim Offenverkauf diesen erschweren. Es beantragt deshalb eine vereinfachte Deklaration z.B. mit Piktogrammen.

AgriGenève, ACSI, AEG, AGORA, Bell Schweiz AG, BEBV, FRC, IGöM, Public Health Schweiz, SBLV, VSKP und der ZBV begrüssen die vorgeschlagene Kennzeichnungsregelung. AEG, ACSI, FRC und Public Health Schweiz betonen, dass die Kennzeichnung im Offenverkauf konsequent ist.

Der Kanton GE, Coop, Denner, EKK, FIAL IG BIO, IG DHS, KMU-Forum, MGB, SFF, Promarca, Swiss Retail Federation, Swisscofel und Veledes fordern, dass auf die schriftliche Deklaration im Offenverkauf verzichtet wird. Als Begründung führen sie unter anderem aus, dass sich die geforderte Deklaration im Offenverkauf von Obst und Gemüse praktisch nicht umsetzen lässt, da deren Herkunft oft täglich wechselt. Im Weiteren wird vorgebracht, dass die Deklaration einen emotionalen Wert hat, aber nicht gesundheitlich relevant ist.

KMU-Forum kann sich allenfalls mit einer Beschränkung der Kennzeichnung auf vorverpackte Lebensmittel einverstanden erklären.

Der Kanton AG weist darauf hin, dass die Praktik die in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden zu deklarieren, bereits aktuell komplex und nicht überprüfbar ist. Deshalb schlägt er vor, neu Länderlisten zu erstellen von Ländern, welche punkto Herstellungsverfahren mit denjenigen der Schweiz gleichwertig sind. In der Folge sollen nur aus den gelisteten Ländern die fraglichen Lebensmittel importiert werden dürfen. In der Folge ist die Kennzeichnung von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden nicht mehr notwendig.

GastroSuisse lehnt die Regelung ab. Aufgrund ihrer Erfahrung interessieren sich die Gäste kaum für die Herstellungsmethoden. Sollte die Pflicht zur Deklaration von Herstellungsmethoden im Offenverkauf dennoch eingeführt werden, beantragt sie, dass eine mündliche Deklaration möglich sein sollte. Sie ist der Ansicht, dass bei einer schriftlichen Deklaration der Mehraufwand in keinem Verhältnis zum Informationsbedarf steht. Falls die Deklarationspflicht nach Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe k beibehalten wird, müssten verarbeitete Salate und Früchte-/Gemüse-Garnituren (bspw. bei Desserts) zwingend als verarbeitete Lebensmittel angesehen und von der Deklarationspflicht ausgenommen werden. Zudem müssten die Länderlisten bei Inkrafttreten der neuen Deklarationspflichten vollständig sein.

Art. 95c

Bell Schweiz AG, Coop, Denner, FIAL, IG DHS und MGB wünschen eine Übergangsfrist von 4 statt 2 Jahren. GastroSuisse und das KMU-Forum beantragen eine Übergangsfrist von 5 Jahren. Das KMU-Forum verweist in seiner Begründung auf die Erkenntnisse aus der Regulierungsfolgenabschätzung. Swisscofel betont in seiner Stellungnahme, dass die Übergangsfrist anzupassen ist, wenn die List nicht den geforderten Kriterien entspricht oder eine Positivliste bleibt. In diesem Fall müsse die Übergangsfrist