Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/94: Änderung von Verordnungen im Lebensmittelbereich sowie im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten · 24 Seiten
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Aufmachung eines Produktes nicht mehr für die Beurteilung herangezogen werden soll, ob das Herkunftsland von Zutaten zu deklarieren ist. Neu sollen ausschliesslich der Gewichtsanteil und die Herkunft der Zutaten als Kriterien für die Verpflichtung dieser Angabe berücksichtigt werden. Die Erweiterung der Deklarationsvorschrift auf alle Produkte mit entsprechenden Gewichtsanteilen einer Zutat ergebe für Betriebe und Vollzugsbehörden einen beträchtlichen Mehraufwand. Die Kantone FR und ZH schliessen sich dieser Argumentation an, schlagen aber noch eine Anpassung von Artikel 16 Absatz 1 LIV vor, welcher zufolge nicht nur Zutaten nach Artikel 15 Absatz 2 sondern auch Ausgangsprodukte nach Artikel 15 Absatz 3 in der Herkunftsdeklaration eingeschlossen sein sollten. Der Grund dafür ist, dass sich der Artikel zwar auf «Ausgangsprodukte» bezieht, diese aber mit dem Verweis auf Artikel 15 Absatz 2 wieder ausgeschlossen würden. Auch BDSI, CAOBISCO, GastroSuisse, KMU-Forum, Nestlé Suisse S.A, Promarca, SGV, Swiss Retail Federation und Veledes lehnen die vorgeschlagene Neuregelung ab. BDSI, Caobisco, Chocosuisse und das KMU-Forum empfehlen die Herkunftskennzeichnung für Primärzutaten wie in der EU-Verordnung (Nr.) 1169/2011 zu verwenden. Dies v.a., weil es auf dem europäischen Markt häufig wechselnde Lieferketten und Ursprungsländer für die unterschiedlichen Zutaten gibt. Die Swiss Retail Federation führt aus, dass darüber hinaus die Umstellung in sehr vielen Fällen zu abweichenden Pflichtangaben zwischen der Schweiz und der EU führen würden. Da die allgemeinen Bedingungen zum Täuschungsschutz im Sinne von Artikel 18 des Lebensmittelgesetzes und Artikel 12 LGV unverändert gelten würden, sei der Wegfall des Aufmachungskriteriums und der neue Abgleich zwischen Herkunftsland und Produktionsland nur mit einem erhöhten Mehraufwand für den Detailhandel – die Deklaration würde auf viel mehr Produkte als bisher ausgeweitet - verbunden. Die gewünschte Transparenz sei also heute bereits gegeben. Aus diesen Gründen lehnt die Swiss Retail Federation die Vorlage grundsätzlich ab.
BDSI beantragt die Klärung des Begriffs «Ausgangsprodukte» und fordert, dass auch die Relevanz der zusammengesetzten Zutat für die Verbraucher berücksichtigt wird. Promarca beantragt eine Ergänzung, dass diese Angabepflicht nicht bestehe für den Fall, dass sich das Produktionsland des Lebensmittels aus einer geschützten geografischen Angabe oder einer eingetragenen Marke ergebe.
Art. 16 Abs. 2
BDSI, Chocosuisse, KMU-Forum, SGV und SFF lehnen die Regelung ab. Chocosuisse, KMU-Forum und SGV beantragen, dass der Anteil der Zutat immer 50 Massenprozent betragen muss, unabhängig davon, ob diese tierischer Herkunft ist oder nicht. SFF beantragt, dass durch die viel öfter ausgelöste Pflicht zur Herkunftsdeklaration von Zutaten die sehr tiefe Schwelle für tierische Produkte von 20% zu hinterfragen und alle Zutaten gleich zu behandeln sind.
ACSI, AEG, AGORA, AgriGenève, AMS, BVAR, BEBV, FRC, GalloSuisse, IGöM, Public Health Schweiz, SBLV, SBV, SGPV, SMP, SGBV, Swiss Beef, VMS, VSKP und ZBV fordern, dass die Herkunftsangabe bei tierischen Produkten bereits ab 5 Massenprozent erfolgen soll. Dies, da diese Zutaten oft in geringen Anteilen verwendet werden, jedoch wertmässig ins Gewicht fallen würden. Zudem sei die Schweiz als Grasland besonders darauf angewiesen, dass bei tierischen Zutaten Transparenz und Fairness herrsche. Zudem beantragen ACSI, AGORA, AgriGenève, AMS, BVAR, BEBV, FRC, GalloSuisse, IGöM, SBLV, SBV, SGPV, SMP, SGBV, Swiss Beef, VMS, VSKP und ZBV, dass die Herkunftsdeklaration auch auf tierische Produkte ausgedehnt wird. AEG plädiert dafür, die Regelung auf namensgebende Zutaten auszudehnen, da diese in der Regel wichtig seien und ein Produkt in verschiedener Hinsicht prägen würden. Für die Konsumierenden sei es deshalb wichtig zu erfahren, woher diese Zutat komme.
Biscosuisse wirft die Frage auf, ob die sehr tiefe Schwelle für tierische Produkte von 20% weiterhin beibehalten werden muss. Sie schlägt vor, Zutaten einheitlich zu behandeln und Artikel 16 Absatz 2 zu streichen.
FIAL, Nestlé und Promarca weisen darauf hin, dass die aktuelle Regelung zur Deklaration der Herkunft der Tiere bei verarbeiteten Zutaten tierischen Ursprungs kaum angewandt werde. Zudem sei in der EU