Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/94: Änderung von Verordnungen im Lebensmittelbereich sowie im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten · 24 Seiten

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KF beurteilt die Länderlisten skeptisch. Es bringt vor, dass die Umsetzung der Rechtsvorschriften von Land zu Land unterschiedlich ist. Die Beurteilung und Kontrolle des Vollzugs sollte als Kriterium berücksichtigt werden. Im Weiteren scheint ihm das Risiko von Dreiecksgeschäften gross, weshalb periodische Kontrollen der Güter zwingend seien, um die Glaubwürdigkeit der Deklaration zu gewährleisten.

Coop, Denner, Fial, IG BIO, IGDHS, MGB, Nestlé Suisse, Promarca, Swiss Retail Federation und Veledes lehnen das System der Positiv-Listen ab und schlagen Negativ-Listen vor. Swiss Retail Federation und Veledes fordern, dass beim Inkrafttreten der Verordnung die Länderlisten vollständig vorliegen müssen. Coop, Denner, fial, IG BIO, IGDHS, MGB, Nestlé Suisse und Promarca lehnen es im Weiteren ab, dass mit dem gewählten Ansatz ganze Länder verurteilt würden. Zudem hat der Ansatz zur Folge, dass selbst Bio-Produkte deklariert werden müssten.

Art. 1

AEG, AgriGenève, BEBV, BVAR, FRC, Gallosuisse, IGöM, SBLV, SBV, SGBV, Swiss Beef, VMS, VSKP und ZBV fordern, dass die betäubungslose Kastration von Kälbern und Lämmern sowie das Coupieren von Schwänzen bei Schafen ergänzt werden. Swiss Beef beantragt auch das betäubungslose Enthornen zu listen. ACSI und FRC fordern, dass die Kastration von Rindern ohne Betäubung ergänzt wird.

Art. 1–6

AGSTG, ANIMAE, Animal Rights Switzerland, Association Co&xister, ASGS, Braut und Festmode Chez Janine AG, Café Mutin Sàrl, COA/KOA, Collectif citoyen Les 1800 sans Nom, DAS TIER + WIR, gf.medien, Igelzentrum, Mode Maier, NetAP, petfinder.ch, Pro Tier, Schuhhaus Walder AG , Sentience Politics, STS, Tierschutzverein Frauenfeld und Umgebung, TIR, TPS, TSV Steckborn, VAHT, VGS, vier Pfoten und ZTS beantragen, dass in jedem Artikel ergänzt wird, dass die Länder ein entsprechendes Überwachungsprogramm haben müssen.

Bell Schweiz AG, Coop, Denner, fial, IG BIO, IG Detailhandel Schweiz, MGB, Nestlé Suisse und Promarca bevorzugen Positiv-Listen und beantragen deshalb, statt «verbieten» «erlauben» zu verwenden.

Art. 5

AEG, ACSI und FRC begrüssen grundsätzlich, dass mehr Informationen im Bereich der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und deren Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit zur Verfügung stehen sollen. Sie bemängeln jedoch, dass diese Informationen auf allen Erzeugnissen aus dem betreffenden Land unabhängig von der Produktionsmethode angebracht werden muss. Sie schlagen deshalb vor, dass biologische Produkte von der Deklarationspflicht befreit werden.

BVAR und WWF verweisen in ihren Ausführungen auf ihre Kommentare zu Artikel 36 LGV. Entsprechend beantragen sie auch hier den Verweis auf das Rotterdamer Abkommen zu streichen und an dessen Stelle auf die Anwendungsverbote nach Anhang 2.5 Ziffer 4 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung oder nach den Anhängen 1 oder 2 PIC-Verordnung zu verweisen.

Bell Schweiz AG, Coop, Denner, EKK, FIAL, IG BIO, IG DHS, MGB, Nestlé, Promarca, SWISS RETAIL FEDERATION, Swisscofel und Veledes sind der Ansicht, dass die Listen für die pflanzlichen Lebensmittel nicht eine negativ-Liste ist, sondern diejenigen Länder genannt werden sollten, in denen die Pflanzenschutzmittel zugelassen sind.

Denner, FIAL, IG BIO, IG DHS, MGB, Nestlé Suisse, Promarca und Swisscofel schlagen vor, das Prinzip der Länderliste umzukehren. Es sollen die Länder, die die Anwendung von nach dem Rotterdamer Abkommen verbotenen Pestiziden zulassen, auf der Liste genannt werden. Bei Produkten, die aus den auf der Liste genannten Ländern stammen, wäre die Deklaration grundsätzlich anzubringen.

Art. 6

AGSTG, ANIMAE, Association Co&xister, ASGS, Braut und Festmode Chez Janine AG, Café Mutin Sàrl, COA/KOA, Collectif citoyen Les 1800 sans Nom, DAS TIER + WIR, gf.medien, Igelzentrum, Mode Maier,