Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/1: Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) · 24 Seiten

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1 Ausgangslage

Die Berufsmaturität im schweizerischen Bildungssystem

Die Bundesverfassung verpflichtet Bund und Kantone, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten gemeinsam für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz zu sorgen. Sie setzen sich dabei dafür ein, dass allgemeinbildende und berufsbezogene Bildungswege eine gleichwertige gesellschaftliche Anerkennung finden (Art. 61a Bundesverfassung1). Exemplarisch für die Konzeption in der Bildungsverfassung steht die Berufsmaturität (BM). Sie wurde 1993 im Vorfeld der Fachhochschulgründungen eingeführt mit dem Ziel, die Berufsbildung zu stärken und die Durchlässigkeit im Bildungssystem zu erhöhen. Die Berufsmaturität als hauptsächliche Zubringerin der Fachhochschulen hat sich zwischenzeitlich zu einem zentralen Element des Bildungsraums Schweiz entwickelt. Als Scharnier zwischen der Berufsbildung und den Fachhochschulen erfüllt sie eine wichtige Brückenfunktion sowohl für die Jugendlichen und Erwachsenen wie auch für die Unternehmen und die Innovationsfähigkeit der Wirtschaft. Auch aus Sicht der Chancengerechtigkeit ist die Berufsmaturität wichtig, indem sie sozioökonomisch benachteiligten Personen den Zugang zur Tertiärstufe ermöglicht.2

Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses verfügen über eine doppelte Qualifikation: Sie haben eine berufliche Grundbildung abgeschlossen und verfügen zudem über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis. Als Berufsleute sind sie somit bestens qualifiziert, um sich auf dem Arbeitsmarkt zu bewerben und zu bestehen. Zugleich sind sie befähigt, ein Fachhochschulstudium im berufsverwandten Fachbereich im Hinblick auf die Übernahme von anspruchsvollen Aufgaben in der Wirtschaft und Gesellschaft aufzunehmen (vgl. dazu Art. 25 Berufsbildungsgesetz3).

Die Berufsmaturität kann parallel zu einer drei- oder vierjährigen beruflichen Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis (BM 1), in einer mindestens einjährigen Ausbildung nach Abschluss einer beruflichen Grundbildung (BM 2) oder als eidgenössische Berufsmaturitätsprüfung erworben werden. Sie kann heutzutage in fünf unterschiedlichen Ausrichtungen4 absolviert werden, welche auf die entsprechenden Fachbereiche der Fachhochschulen zugeschnitten sind:

• Technik, Architektur und Life Sciences

• Natur, Landschaft und Lebensmittel

• Wirtschaft und Dienstleistungen (Typ Wirtschaft oder Typ Dienstleistungen)

• Gestaltung und Kunst

• Gesundheit und Soziales

Mit der Ergänzungsprüfung «Passerelle» ermöglicht ein Berufsmaturitätsabschluss zudem den Zugang zu allen schweizerischen universitären Hochschulen5.

Gemäss Zahlen des Bundesamts für Statistik6 haben 2022 in der Schweiz rund 14’000 Personen einen Berufsmaturitätsabschluss erworben. Im Vergleich dazu wurden rund 19'000 gymnasiale Maturitätszeugnisse ausgestellt. In der Bevölkerung im typischen Alter des Erwerbs einer Maturität (19 bis 25 Jahre) beträgt die Berufsmaturitätsquote 16,2 % (2021), die gymnasiale Quote 22,6 % und die Quote der Fachmaturitäten 3,9 %.

1 SR 101

2 Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung. Bildungsbericht Schweiz 2023. Aarau, 2023. S. 153

3 SR. 412.10

4 Aufgrund des Postulats 22.4267 «Zulassung von Absolventen und Absolventinnen einer Berufsmatura zur Primarlehrerausbildung» wird zurzeit u.a. auch die Einführung einer zusätzlichen BM-Ausrichtung «Pädagogik» geprüft. Die gegebenenfalls erforderlichen Anpassungen sind aber noch nicht entscheidungsreif und würden später in einer Teilrevision aufgenommen.

5 Zum Thema Zugang zu den schweizerischen Hochschulen ist das Postulat 20.4202 «Zugang zu den Hochschulen mit Berufsmatur im entsprechenden Fachbereich» noch hängig und könnte zu einer erhöhten Durchlässigkeit führen. Der Bericht des Bunderates dazu wird zurzeit verfasst.

6 BFS, Bildungsindikatoren, Maturitätsquote.