Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/1: Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) · 24 Seiten

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Überprüfung der BM-Grundlagen

Die geltende Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität7 (BMV) datiert vom 24. Juni 2009. Auf dieser Grundlage hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation am 18. Dezember 2012 den Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität (RLP-BM) erlassen, in dem auch die fünf erwähnten Ausrichtungen der BM definiert werden.

Damit die Berufsmaturität auch in Zukunft ein attraktives Bildungsangebot für leistungsstarke Jugendliche bleibt, hat das SBFI den Anpassungsbedarf der Grundlagen der Berufsmaturität überprüft. Einerseits hat sich das SBFI laufend mit der eidgenössischen Berufsmaturitätskommission (EBMK), einer ausserparlamentarischen Kommission, über die Entwicklungen in der Berufsmaturität ausgetauscht und gemeinsam mit der EBMK Schlüsse zum Anpassungsbedarf abgeleitet. Andererseits hat das SBFI in den letzten Jahren unter Einbezug der EBMK Abklärungen zum Revisionsbedarf in Auftrag gegeben. Diese Abklärungen wurden von Vertretungen der Verbundpartner der Berufsbildung – Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt –und der Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der schweizerischen Hochschulen (swissuniversities) begleitet.

Im Rahmen der geleisteten Vorarbeiten wurden folgende Grundlagen erstellt8:

• Evaluation 2021 der Studierfähigkeit der BM-Absolvierenden an den Fachhochschulen (Co-

Auftraggeber waren das SBFI und die Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK):

Die Evaluation wurde auf der Basis von Befragungen von Studierenden und Studiengangsleitenden durchgeführt. Zweck der Evaluation war die Überprüfung der Studierfähigkeit der BM-Absolventinnen und -Absolventen (Eintrittskohorte 2019 der Studierenden im vierten Semester an den Fachhochschulen) und damit die Wirkungsüberprüfung des reformierten RLP-BM 2012. Die Evaluation hatte auch den Zweck, Aufschluss hinsichtlich des Weiterentwicklungspotenzials der Berufsmaturität zu geben, insbesondere bezüglich Fächer und Kompetenzen.

• Empfehlungen der EBMK zur Optimierung der Berufsmaturität: Zweck der Empfehlungen war

es, aufgrund der langjährigen Beobachtungen und Erfahrungen der EBMK-Mitglieder Optimierungen der BM-Grundlagen, der Anerkennungsprozesse der BM-Bildungsgänge und der strategischen Steuerung der Berufsmaturität vorzuschlagen.

• Studie «Blended Learning in der Berufsmaturität» der pädagogischen Hochschule Luzern:

Zweck der Studie war es, angesichts des zunehmenden Interesses an Blended Learning in der Bildungslandschaft bzw. des intensiveren Einsatzes digitaler Medien in der Bildung eine prägnante Definition von Blended Learning zu erarbeiten sowie Eckwerte zur Konzeption und Umsetzung von Blended-Learning-Bildungsgängen vorzuschlagen.

Die Vorarbeiten haben gezeigt, dass die Berufsmaturität eine adäquate Vorbereitung auf ein Fachhochstudium darstellt. Die Konzeption der Berufsmaturität wie das Kompetenzmodell, die Ausrichtungen und der Fächerkanon haben sich bewährt. Eine grundlegende Reform der Berufsmaturität

drängte sich nicht auf. Hingegen hat sich gezeigt, dass die BM-Grundlagen kleinere Anpassungen und Präzisierungen benötigen.

Revisionsprojekt

Auf der Basis der getätigten Abklärungen hat das SBFI 2022 das Revisionsprojekt «Berufsmaturität 2030» gestartet. Dieses ist Teil der Initiative «Berufsbildung 2030» und wird von der Tripartiten Berufsbildungskonferenz (TBBK) begleitet. Im Zentrum des Projekts «Berufsmaturität 2030» stehen die Optimierung der Berufsmaturitätsverordnung aus dem Jahr 2009 und des Rahmenlehrplans aus dem Jahre 2012 sowie die Stärkung der verbundpartnerschaftlichen Zusammenarbeit und Kommunikation rund um die Berufsmaturität.

Der vorliegende Entwurf der Berufsmaturitätsverordnung (VE-BMV) trägt den Entwicklungen seit den 2010er-Jahren Rechnung (siehe Kapitel 2, Grundzüge der Revision). Die BMV benötigt vor allem Justierungen und Präzisierungen im Sinne einer besseren Verständlichkeit oder sinnvolleren Regelung auf der Basis der gemachten Erfahrungen.

Entsprechende Präzisierungen und Aktualisierungen wurden aus Gründen der Kohärenz auch im Rahmenlehrplan9 vorgenommen. Zur Aufrechterhaltung der Studierfähigkeit der Berufsmaturandinnen

7 SR 412.103.1

8 Die Studien finden sich auf der Plattform der Initiative «Berufsbildung 2030»: www.berufsbildung2030.ch > Projekte > Berufsmaturität 2030 gen.