Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/19: Verordnung über das Informationssystem Strassenverkehrskontrollen (ISKV) · 23 Seiten
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zeitige Schulung der für die Erfassung der Daten im ISK zuständigen Personen, insbesondere der Super-User als Multiplikatoren, kann der Mehraufwand in der Einführungsphase jedoch in Grenzen gehalten werden. Die Aufgaben können mit dem bestehenden Personalbestand bewältigt werden.
Auch beim BAZG dürfte es anfangs, bei Einführung des ISK, zu einem personellen Mehraufwand aufgrund der Schulungen kommen.
4.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Ag-
glomerationen und Berggebiete
Die neue Verordnung sowie das ISK haben auf kantonaler Ebene vor allem Auswirkungen auf den Vollzug.
Aufgrund der Aufnahme von konkreten Personen-, Fahrzeug- und Unternehmensdaten hat das neue Informationssystem im Gegensatz zur bisherigen ETC-Anwendung für die Kantone einen Mehrwert. Durch die direkte Dateneingabe im Erfassungssystem oder die Einrichtung einer Schnittstelle sowie der Verknüpfung der Daten mit vorhandenen Daten aus IVZ ist eine doppelte Datenerfassung nicht mehr erforderlich, was zu einer wesentlichen Verbesserung der Datenqualität, insbesondere der Vollständigkeit von Datensätzen und zu mehr Effizienz in der Datenerfassung und Datenbewirtschaftung führt.
Die Verwendung der Fachapplikation ISK ist kostenlos. Das Erfassen der Kontrolldaten kann mit einer Webapplikation ohne weitere Kosten am Bildschirm erfolgen. Abhängig davon, ob die Vollzugsorgane das Erfassungssystem zur Erfüllung ihrer Aufgaben direkt nutzen wollen oder eine Schnittstelle zwischen der bei den Vollzugsorganen genutzten Erfassungssoftware und dem ISK eingerichtet wird, müssen entsprechende Anpassungen an den entsprechenden Informationssystemen vorgenommen werden. Die Kantone werden mit der Einführung des ISK zunächst einen erhöhten Schulungsbedarf haben, welchem mit Hilfe von Workshops und Einführungsveranstaltungen Rechnung getragen werden kann. Das ASTRA unterstützt die Vollzugsbehörden fachlich bei der Einführung und Anwendung der neuen Fachapplikation.
Neben den Vorteilen, die das neue Erfassungssystem mit den enthaltenen Personendaten bietet, sind auch die Auswertungsinstrumente des neuen ISK für die Kantone kostenlos nutzbar. Das erspart Aufwand bei der Erstellung kantonaler Statistiken und Auswertungen.
Durch die Einrichtung von Schnittstellen, insbesondere in den Schwerverkehrskontrollzentren, soll der Eingabeprozess soweit wie möglich automatisiert werden. Dies erfordert die Anpassung der von den Kantonen genutzten Fachanwendungen, welche andererseits aber zu Einsparungen bei den Aufwendungen für die manuelle Datenerfassung führt. Für Strassenverkehrskontrollen auf der Strasse, welche nicht bereits mobil oder über eine Schnittstelle erfasst werden, soll sich der Aufwand durch die Eingabe der Daten in das ISK nicht erhöhen.
Schliesslich führt das ISK auch zur Vereinfachung der Leistungsabrechnungen im Rahmen der Leistungsvereinbarungen zwischen dem Bund und den Kantonen über den Betrieb von Schwerverkehrskontrollzentren und die Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen im Aussendienst und bei Betriebskontrollen. Die Abrechnungen via ISK gewährleisten eine bessere Nachvollziehbarkeit und mehr Transparenz der geleisteten produktiven Arbeitsstunden. Damit unterstützt das ISK die leistungsgerechte