Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/19: Verordnung über das Informationssystem Strassenverkehrskontrollen (ISKV) · 23 Seiten
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Übersicht
Ausgangslage
Mit dem vorliegenden Bericht werden der Entwurf der neuen Verordnung über das Informationssystem Strassenverkehrskontrollen (ISKV) sowie die damit
zusammenhängenden Anpassungen der Strassenverkehrskontrollverordnung vom 28. März 2007 (SKV)1 in die Vernehmlassung gegeben. Mit der Schaffung der ISKV wird die Delegationsbestimmung an den Bundesrat zur Regelung der Organisation und Durchführung des Informationssystems Strassenverkehrskontrollen nach Artikel 89t des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG)2 auf
Verordnungsstufe umgesetzt.
Inhalt der Vorlage
Das vorliegende Rechtsetzungsvorhaben beinhaltet die Regelung des
Informationssystems Strassenverkehrskontrollen auf Verordnungsebene. Die neue Verordnung stützt sich auf die Artikel 89o-89t SVG.
Die ISKV orientiert sich strukturell sehr stark an den Bestimmungen der Verordnung vom 30. November 2018 über das Informationssystem Strassenverkehrsunfälle (ISUV)3 und der Verordnung vom 30. November 2018 über das Informationssystem Verkehrszulassung (IVZV)4.
Neben der Organisation, dem Aufbau und dem Inhalt des Informationssystems werden in der ISKV die Erfassung der bei Strassenverkehrs- und Betriebskontrollen erhobenen Daten, die Bearbeitungs- und Zugriffsrechte sowie die Auswertung der Daten geregelt. Das neue Informationssystem Strassenverkehrskontrollen (ISK)
ersetzt insbesondere die bisherige zentrale Datenbank (ETC)5 gemäss Artikel 47 - 48 SKV und übernimmt bis auf wenige Abweichungen denselben Datenumfang.
1 SR 741.013
2 SR 741.01
3 SR 741.57
4 SR 741.58
5 ETC – Easy Way for Traffic Control