Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/19: Verordnung über das Informationssystem Strassenverkehrskontrollen (ISKV) · 23 Seiten

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4 Auswirkungen

4.1 Auswirkungen auf den Bund

4.1.1 Finanzielle Auswirkungen

Parallel zum Erlass der ISKV wird das ASTRA im Rahmen des IT-Fachprojekts ISK die Fachanwendung entwickeln und in Betrieb nehmen. Da die derzeit vom ASTRA betriebene ETC-Fachanwendung zur Erfassung von Strassenverkehrskontrollen lediglich statistische Daten enthält und darin gemäss Artikel 47 Absatz 2 SKV keine Personendaten bearbeitet werden dürfen, können die Anforderungen der Artikel 89o-89t SVG im Rahmen der ETC-Fachanwendung heute nicht umgesetzt werden. Insbesondere verfügt die ETC-Anwendung nicht über die datenschutzrelevante Ausgestaltung, die ein Erfassungssystem mit konkreten Personendaten erfordert. Aus diesem Grunde kann das ISK als Fachanwendung nicht durch eine Erweiterung der bestehenden ETC-Fachanwendung umgesetzt und muss im Rahmen eines IT-Fachprojekts ISK neu entwickelt werden.

Die einmaligen Investitionskosten für die Entwicklung des ISK belaufen sich auf grob geschätzte 9 Millionen Franken. Für die Wartung und Instandhaltung des neuen ISK sowie für die Datenbewirtschaftung werden wiederkehrende Aufwendungen von jährlich rund 900'000 Franken erwartet. Die jährlichen Kosten für die Wartung und Instandhaltung liegen damit rund 550'000 Franken höher als beim heutigen System ETC. Begründet wird dies durch höhere Anforderungen an die Informationssicherheit und dem grösseren Leistungsumfang beim neuen ISK. Dies resultiert aus der Tatsache, dass im ISK besonders schützenswerte Personendaten bearbeitet werden und entsprechend höhere Anforderungen an die Informationssicherheit bestehen.

Die Investitions- und Betriebskosten werden mit den bestehenden Ressourcen des ASTRA finanziert. Da das ISK primär für die Erfassung von Schwerverkehrskontrollen eingesetzt wird, handelt es sich hierbei um Ausgaben im Rahmen des Vollzuges der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe. Daher werden die Investitionskosten über eine einmalige Erhöhung der Vollzugsentschädigung aus der Schwerverkehrsabgabe gegenfinanziert. Die wiederkehrenden Betriebskosten werden hingegen nicht aus der Schwerverkehrsabgabe gegenfinanziert, sondern über die Spezialfinanzierung Strassenverkehr. Das BAZG wird seine Daten in seinem eigenen Informationssystem erfassen und anschliessend ans ISK übermitteln. Das Informationssystem wird im Rahmen des Transformationsprogramms DaziT39 neu erstellt. Der Erfassungsaufwand seitens BAZG wird sich gegenüber heute in vergleichbarem Rahmen bewegen. Für das BAZG entstehen jedoch zusätzliche, nicht in der Botschaft zu DaziT40 ausgewiesene Kosten für die technische Umsetzung des Datenaustausches. Diese werden im Rahmen der bestehenden Ressourcen des BAZG finanziert.

4.1.2 Personelle Auswirkungen

Da das ISK das bestehende ETC-System ersetzt, werden langfristig keine nennenswerten personellen Auswirkungen erwartet. Die bisher für das ETC zuständigen Mitarbeitenden werden in Zukunft das ISK betreuen. Lediglich in der Entwicklungs- und Einführungsphase des ISK muss mit einem erhöhten Aufkommen an Anfragen und Rückmeldungen gerechnet werden. Diese sollten sich allerdings nach der Entwicklungs- und Einführungsphase auf dem bisherigen Niveau einpendeln. Durch die recht-

39 www.dazit.admin.ch

40 Botschaft vom 15. Februar 2017 zur Finanzierung der Modernisierung und Digitalisierung der Eidgenössischen Zollverwaltung (Programm DaziT), BBl 2017 1719.