Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/19: Verordnung über das Informationssystem Strassenverkehrskontrollen (ISKV) · 23 Seiten
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Abrechnung und die optimale Verteilung der Bundesmittel im Zusammenhang mit der Intensivierung von Schwerverkehrskontrollen.
Aufgrund der Gegenfinanzierung der Investitionskosten des ISK (9 Mio.) über die Schwerverkehrsabgabe tragen die Kantone einen Drittel dieser Kosten (vgl. Art. 19 Abs. 1 SVAG).
4.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft, Gesellschaft und Umwelt
Die mit dem neuen ISK verbundene Verbesserung der Kontrollqualität wirkt sich positiv auf die Fahrzeugsicherheit, die Einhaltung der ARV 1 und die allgemeine Verkehrssicherheit aus. Sie trägt dazu bei, dass die geltenden Vorschriften konsequent eingehalten werden und möglichst viele Nutzfahrzeuge insbesondere im Schwerverkehr den einschlägigen Vorschriften entsprechen. Durch eine optimale Datenqualität und Vollständigkeit der Datensätze im ISK können Gefahrenschwerpunkte, z. B. bei der Fahrzeugsicherheit, besser erkannt und behoben werden. Dies trägt zu einer Verringerung von schwerverkehrsspezifischen Gefahren bei und hat einen positiven Einfluss auf die allgemeine Verkehrssicherheit auf den Schweizer Strassen. Ferner hat die mit dem ISK einhergehende Verbesserung der Strassenverkehrskontrollen auch eine bessere Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen zu Fahrzeugemissionen zur Folge und damit einen positiven Einfluss auf die Umwelt.
Durch die verbesserten Auswertungs- und Verknüpfungsmöglichkeiten des Auswertungssystems im ISK können das ASTRA und andere Behörden neue komplexe Erkenntnisse über die Gefahrenschwerpunkte bei Mensch und Fahrzeug sowie den Zusammenhang von Schwerverkehr, Unfallschwerpunkten, Strasseninfrastruktur und Strassenverkehr gewinnen. Diese Auswertungen bilden einen wichtigen Ausgangspunkt bei der Auswahl von geeigneten Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und bilden damit eine wichtige Grundlage der Verkehrssicherheitspolitik.
Für die schweizerischen Transporteure wird die vorliegende Revision keine Mehrkosten verursachen. Das ISK kann jedoch die Qualität und Vergleichbarkeit der Kontrollen verbessern. Die bessere Nachvollziehbarkeit der Daten im Erfassungssystem erlaubt kantonal gezieltere Kontrollen bei den Transportunternehmen, deren Fahrzeuge bzw. Lenkerinnen und Lenker in der Vergangenheit bereits negativ in Erscheinung getreten sind. Dadurch kann die Qualität unter Beibehaltung der bisherigen Zahl der Kontrollen sowie das Niveau der Verkehrs- und Betriebssicherheit bei Nutzfahrzeugen auf Schweizer Strassen verbessert werden. Für den Schweizer Strassentransportmarkt erzielt dies insofern positive Auswirkungen, als dass das Sicherheitsniveau steigt und Wettbewerbsverzerrungen durch schlecht gewartete Fahrzeuge besser entgegengewirkt werden kann.
5 Rechtliche Aspekte
5.1 Verfassungsmässigkeit
Die Vorlage betrifft das SVG sowie Anpassungen der SKV. Gemäss Artikel 82 Absatz 1 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)41 ist der Erlass von Vorschriften im Bereich des Strassenverkehrs grundsätzlich Sache des Bundes.
41 SR 101