Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/8: Klimaschutz-Verordnung · 36 Seiten
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Der VSSU weist darauf hin, dass in der Schifffahrt gegenwärtig keine fossilfreie Technologie verfügbar ist und dass dies berücksichtigt werden müsse.
3.2.11 Art. 15 Meldepflichten
Die Stiftung KliK fordert, dass die geförderten Unternehmen einen detaillierten Monitoringbericht vorlegen, wie dies auch bei der Validierung von Bescheinigungen (im Rahmen der Kompensation) verlangt wird.
3.2.12 Art. 16 Auszahlung der Finanzhilfen
Die Kantone FR und VS sowie die IGEB fordern, dass ein Teil der Finanzhilfen vor der Einreichung des Abschlussberichts für die Fördermittel für die Branchen ausbezahlt wird. Der Kanton GE verlangt, dass dies für alle Unternehmen möglich sein soll, der Kanton VD, dass der Vorschuss 50 bis 70 Prozent betragen soll. Die Fédération des Entreprises Romandes hebt hervor, dass es wichtig sei, die Finanzhilfen gestaffelt auszuzahlen, um Investitionen zu erleichtern.
Der Kanton BL und der VKS fordern, dass die Bedingungen für eine Rückerstattung der Finanzhilfen in die Verordnung aufgenommen werden.
3.2.13 Art. 17 Veröffentlichung von Informationen
Die Kantone UR, TG und GE sowie die KVU verlangen, dass das BFE und das BAFU nicht nur Informationen über einzelne geförderte Massnahmen, sondern auch übergreifende Bewertungen der Massnahmen veröffentlichen.
Swisscleantech, IGEB, KGTV und die Handelskammer beider Basel fordern, dass der Bund den Datenschutz sowie das Fabrikations- und das Geschäftsgeheimnis wahrt, und weisen darauf hin, dass Fördergesuche nicht dem Öffentlichkeitsprinzip unterstehen.
3. Abschnitt: Absicherung von thermischen Netzen und thermischen Langzeitspeichern
3.2.14 Art. 18 Allgemeine Bestimmungen Infrastrukturen, die für die Risikoabsicherung infrage kommen
Die KVU, die BPUK, die Kantone ZH, UR, BS, TG, GE und JU, die SP, die Grünen, die Junge Mitte, economiesuisse, Swissmem, cemsuisse, SVU, SIG, Thermische Netze Schweiz (TNS), VKS und die Handelskammer beider Basel fordern, dass auch die Infrastruktur für den Transport von CO2 von der Risikoabsicherung profitieren kann. Greenpeace möchte, dass auch die CO2-Entnahme aus der Luft mit verschiedenen Methoden – Direct Air Capture and Carbon Storage (DACCS), dem Einsatz von Pflanzenkohle und der beschleunigten Verwitterung (Enhanced Weathering) – die Risikoabsicherung in Anspruch nehmen kann. Die VBSA fordert, dass die CO2-Abscheidungsanlagen gegen ungeplante Betriebsunterbrechungen abgesichert werden.
Betrag der Risikoabsicherung
Der Kanton JU und der VKS verlangen, dass 90 Prozent der risikobezogenen Kosten in Höhe von maximal 20 Millionen Franken während 20 Jahren abgesichert werden. TNS schlägt 10 Millionen Franken und eine Laufzeit von 15 Jahren vor. Der Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische Städteverband, economiesuisse, swisscleantech, aeesuisse, BKW und InfraWatt machen sich für eine Laufzeit von 15 Jahren stark.
Der Kanton VD gibt an, dass berücksichtigt werden müsse, was mögliche Schäden kompensieren könnte, wie etwa die Akquisition neuer Kundinnen und Kunden.