Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/8: Klimaschutz-Verordnung · 36 Seiten
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Die Stiftung PUSCH ruft dazu auf, die Synergien zwischen den neuen Regelungen im Umweltschutzgesetz (USG) betreffend die zirkuläre und ressourcenschonende Beschaffung zu nutzen.
Umsetzung von Artikel 12 KlG über die Änderung anderer Erlasse und die Berücksichtigung der besonderen Ausgangslage für Berg- und Randgebiete
Der Kanton GE fordert, dass die Ausführungsbestimmungen zu den Artikeln 8, 10 und 12 KlG so schnell wie möglich und in Zusammenarbeit mit den Kantonen präzisiert werden. Die Kantone ZH, UR, VD und JU sowie die KVU fordern, dass die Änderungen anderer Erlasse rasch und gemeinsam mit den Kantonen ausgearbeitet werden.
Die SAB und der Kanton JU fordern, dass die Verordnung Artikel 12 Absatz 2 KlG umsetzt, d. h. die besonderen Anliegen der Berg- und Randgebiete berücksichtigt. Des Weiteren verlangt die SAB, dass Mittel für die Anpassung an den Klimawandel bereitgestellt werden. Ausserdem soll der Aktionsplan zu Klimawandelanpassungsmassnahmen der Tatsache Rechnung tragen, dass die Berggebiete besonders betroffen sind.
Die Kantone TG und JU sowie die KVU weisen darauf hin, dass im Hinblick auf die Erreichung der Ziele des KlG im CO2-Gesetz und in der CO2-Verordnung die bestehenden Instrumente, insbesondere in Bezug auf die Mobilität, gestärkt und/oder neue Instrumente geschaffen werden müssen. Die Kantone JU und TG fordern eine Erhöhung der bereitgestellten Mittel, namentlich in den Bereichen Gebäudesanierung und öffentlicher Verkehr, vor allem in den Randregionen.
Finanzierung von Klimaschutzmassnahmen bei der Abwasserbehandlung
KVU und SAB fordern ein gesamtschweizerisches Modell für die Finanzierung von Klimaschutzmassnahmen der Abwasserreinigungsanlagen (ARA). InfraWatt verlangt, dass diese Anlagen als Unternehmen gelten und somit von den Finanzhilfen gemäss Artikel 10 KlV profitieren können.
Finanzierung von Klimaschutzmassnahmen für Kehrichtverwertungsanlagen (KVA)
Laut der Stadt Zürich sollen KVA insbesondere während der Skalierungsphase nach der Pilotphase Fördermittel erhalten können (geregelt in der Vereinbarung4 zwischen dem Verband der Betreiber Schweizerischer Abfallverwertungsanlagen [VBSA] und dem UVEK). Der Schweizerische Städteverband hält den Förderungsausschluss von KVA (im erläuternden Bericht erwähnt) für nicht nachvollziehbar und betont, dass die Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 auch die KVA-Betreiber vor grosse technische und finanzielle Herausforderungen stellen werde.
Die Stadt Zürich fordert zudem, dass eine Pflicht zur Nutzung von Carbon Capture and Storage (CCS)/NET für relevante Punktquellen und eine solidarische und branchenweite Finanzierungsgrundlage eingeführt werden sollen, und zwar im USG. Die Kosten für diese Massnahmen seien verursachergerecht zu finanzieren. Damit verlangt die Stadt Zürich, dass die Arbeiten zur Revision des USG bzw. der betroffenen Verordnungen möglichst zeitnah aufgenommen werden, um diesen Aspekten Rechnung zu tragen.
Prioritäten bei der Emissionsreduktion und CO2-Budget
Der Kanton VD, die SP, der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), Travail.Suisse, die Junge Mitte, der VKS, Greenpeace und Clima Now fordern, dass die KlV an Artikel 3 KlG anzugleichen sei und Emissionsverminderungen klar Priorität einräumen müsse. Der Einsatz von NET dürfe nur bei schwer vermeidbaren Emissionen zulässig sein. Der Kanton VD warnt vor dem potenziellen Bumerangeffekt, der mit der Emissionsverminderung verbunden ist.
4 Vereinbarung mit den Betreibern von Kehrichtverwertungsanlagen (admin.ch)