Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/8: Klimaschutz-Verordnung · 36 Seiten
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Der Kanton VD fordert, die Wirtschaftsbranchen zu ermutigen, die Risiken des Klimawandels für ihren Tätigkeitsbereich zu analysieren.
3.3.2 Art. 25 Plattform Anpassung an den Klimawandel Rolle der Plattform
Für den ETH-Rat ist es zentral, dass das Ziel der Plattform ganz konkret die Realisierung der Anpassungsmassnahmen darstellt.
Der Kanton SH verlangt, dass die Vorbildfunktion des Bundes bei der Anpassung an den Klimawandel berücksichtigt und die Artikel 24 und 25 entsprechend ergänzt werden.
SIA und PLANAT beantragen, in Absatz e «die Unterstützung des BAFU» durch «die Unterstützung der Bundesämter» bzw. «die Unterstützung von Bund und Kantonen» zu ersetzen.
Economiesuisse, IGEB und cemsuisse fordern, die «Vernetzung der wichtigsten Akteure» zu streichen, da durch die Vernetzung kein zusätzlicher Nutzen zu erwarten sei. SVP und sgv verlangen, auf die Einrichtung dieser Plattform zu verzichten, da sie nicht notwendig und teuer sei.
Abstimmung mit bestehenden Gefässen
Der Kanton AR fordert, dass die bestehenden Gefässe optimiert werden sollen, bevor weitere Gremien geschaffen werden, um das Risiko einer Fragmentierung und einer Beeinträchtigung der Effizienz zu vermeiden. Die KVU, die Kantone BE, TG, BS, BL und TI sowie der Schweizerische Wissenschaftsrat (SWR) verlangen, dass bestehende Gefässe wie der Cercle Climat beim Aufbau der Plattform einbezogen werden, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden. Die Stadt Zürich weist darauf hin, dass die bestehenden Gefässe im Bereich Anpassung an den Klimawandel beibehalten und gesetzlich verankert werden sollten. Der Schweizerische Städteverband und die Stadt Zürich möchten zudem, dass die Plattform Standards für Bauaufgaben entwickelt und die Ergebnisse der Plattform publiziert.
Vertretung auf der Plattform
Die Kantone ZH, UR, SG, VD, GE, NE und JU verlangen, dass die Kantone in Artikel 25 ausdrücklich erwähnt werden und dass eine Vertretung der Kantone im leitenden Gremium vorzusehen sei. Der Kanton SO ist der Ansicht, dass die Kantone durch den Cercle Climat vertreten werden könnten. Die SAB bittet darum, in die Arbeiten für den nächsten Aktionsplan und für die neue Koordinationsplattform einbezogen zu werden. Der Kanton VD gibt an, dass jegliche Übertragung von Kompetenzen an den Bund zu vermeiden sei. Der Kanton SH fordert, dass Vertreterinnen und Vertreter des Bildungsbereichs auf der Plattform vertreten sein sollen. Cemsuisse und IGEB beantragen, bei den Stakeholdern die Zivilgesellschaft zu streichen. Die SBVg möchte in die Arbeiten in Bezug auf die Plattform involviert werden. Der Schweizer Tourismus-Verband (STV) verlangt, in den Austausch miteinbezogen zu werden, da der Tourismus stark vom Klimawandel betroffen sei. Der SIA empfiehlt, die folgenden Akteure in die Plattform aufzunehmen: die interdepartementale Arbeitsgruppe Baukultur des Bundes, den SIA sowie die Kommission des Bundes für Naturgefahren PLANAT. Das Schweizer Konsortium für nachhaltige Gesundheit und ökologischen Wandel des Gesundheitssystems (ETHICH), der Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO) und das Swiss Tropical and Public Health Institute fordern, dass Vertreterinnen und Vertreter des Gesundheitswesens in die Plattform integriert werden. Die Fondation Ethos und Swiss Sustainable Finance verlangen, dass auch eine Vertretung des Finanzsektors einbezogen wird. Prométerre beantragt, dass der Landwirtschaftssektor in die Plattform aufgenommen wird. Der SWR hebt hervor, dass die Wissenschaft einen wichtigen Platz auf der Plattform einnehmen müsse. Charnet möchte als NET-Wissensträger zu passenden Arbeitsgruppen eingeladen werden.