Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/8: Klimaschutz-Verordnung · 36 Seiten
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Der Kanton AG fordert, dass die Einreichungsfrist für Gesuche für Finanzhilfen verlängert wird.
Inhalt des Gesuchs
Die Stiftung KliK verlangt, dass die Einsparungen, die dank der Umsetzung der Massnahmen erzielt werden, in Buchstabe e erwähnt werden.
Economiesuisse und die Stiftung KliK fordern, dass die Dauer der Massnahme im Gesuch genannt werden muss und dass das Gesuch zudem die Höhe der beantragten Finanzhilfe enthält.
Act cleantech, IGEB und Swiss Medtech weisen darauf hin, dass es nicht nachvollziehbar sei, nach den Mehrkosten der Massnahme gegenüber den Kosten konventioneller Techniken zu fragen, und dass dies innovative Massnahmen in ein schlechtes Licht rücken würde. Daher beantragen sie die Streichung von Buchstabe e.
Die Kantone BL, TG, VD, VS und JU sowie die KVU fordern, dass Absatz 3 Buchstabe i die positiven und negativen Auswirkungen in der Schweiz und im Ausland berücksichtigt, um dem gesamten Lebenszyklus Rechnung zu tragen. Der Kanton BL fordert, dass Absatz 3 auch Änderungen in vor- oder nachgelagerten Prozessen miteinbezogen werden.
3.2.9 Art. 13 Höhe der Finanzhilfen
Der Kanton BL, die SP und der VKS fordern, dass die gesamten Kosten der Massnahmen gedeckt werden und nicht nur 50 bis 70 Prozent. Swissmem verlangt, dass 60 Prozent der Kosten gedeckt werden können, Skyguide 70 Prozent. Der Kanton VD beantragt, die Möglichkeit einer Obergrenze für die Finanzhilfen zu prüfen, damit die Mittel nicht von einigen wenigen beansprucht werden.
Die Teilnehmenden haben bezüglich der Kriterien, die bei der Festlegung der Finanzhilfen zum Tragen kommen, verschiedene Wünsche geäussert.
Economiesuisse und cemsuisse fordern eine Klärung, nach welchen Grundsätzen die Förderung erfolgt, ob also beispielsweise bei den berücksichtigten Kosten die Kosteneffizienz oder die absolute Höhe der Kosten (sprich schwer zu dekarbonisierende Massnahmen) ausschlaggebend ist, und eine allfällige Gewichtung der Kriterien. SP, Junge Mitte, swisscleantech und VKS verlangen, dass das Multiplikationspotenzial und die zukünftigen Skaleneffekte einer Massnahme berücksichtigt werden. Economiesuisse, cemsuisse, IGEB und Bauenschweiz fordern, dass die Erlöse aus dem Verkauf von Emissionsrechten im Gesuch angegeben, aber nicht von der Finanzhilfe abgezogen werden. Swissmem und IGEB beantragen, dass dem Risiko des «Carbon Leakage» Rechnung getragen werde. Operation Libero will, dass die Finanzhilfen auf Technologien konzentriert werden, die sich in der Pilotphase oder dem Pionierstadium befinden. Der Kanton BS fordert, dass in der Schweiz umgesetzte Massnahmen Vorrang vor Massnahmen im Ausland haben. Die Stiftung KliK verlangt, dass die Kosten pro Tonne CO2-eq oder pro erzielte Tonne Negativemissionen berücksichtigt werden. Die SCRP weist darauf hin, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass Zertifikate für NET auf dem freien Markt verkauft werden können, um die Nachhaltigkeit der Projekte zu gewährleisten.
SP, swisscleantech und VKS fordern, dass eine allfällige Restsumme, die in einem Jahr nicht aufgebraucht wurde, auf das nächste Jahr übertragen wird.
3.2.10 Art. 14 Befristung der Finanzhilfen
Zur Dauer der Betriebsbeiträge wurden zahlreiche Bemerkungen angebracht. Die KVU sowie die Kantone ZH, TG, GE und VS fordern, dass sie 20 Jahre lang ausgerichtet werden. Der Kanton BS verlangt, dass die Dauer im Vergleich zu den derzeit vorgesehenen sieben Jahren mindestens verdoppelt wird. Die Kantone BL und JU sowie EIT.swiss wünschen, dass sie für einen längeren Zeitraum als derzeit vorgesehen ausgerichtet werden. Economiesuisse, Swissmem, cemsuisse, Bauenschweiz, IGEB, KGTV und GastroSuisse verlangen eine Ausdehnung auf 11 Jahre, VöV und VSSU eine solche auf 10 Jahre.