Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/8: Klimaschutz-Verordnung · 36 Seiten
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Der Kanton BL bedauert, dass der Bund andere Erlasse nicht geändert hat, um z. B. Kleinwärmeverbunde zu fördern. Die Stadt Zürich fordert, dass ein Grenzwert für Scope-3-Emissionen (vor- und nachgelagerte Emissionen) im Gebäudesektor in der KlV verankert wird.
Die SP, Travail.Suisse, der VKS und die KlimaSeniorinnen Schweiz schlagen mehrere Optimierungen für das Impulsprogramm vor: Auszahlung von Fördergeldern vor Erhalt der Schlussrechnung, bessere Förderung von Gebäudesanierungen. Darüber hinaus fordern sie, dass die Förderbeiträge nur an Kantone gehen sollen, die den Einbau fossiler Heizungen in Neubauten untersagt haben und deren Regelung mindestens den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich 2014 (MuKEn14) entspricht – auch swisscleantech unterstützt diesen Punkt. Sie beantragen zudem, dass der Bund mit einer Restwertentschädigung bei vorzeitig ersetzten fossilen Heizungen experimentiert. Des Weiteren verlangen sie, dass nur Wärmepumpen, die mit natürlichen Kältemitteln betrieben werden, gefördert werden, um den Markt auf ein baldiges Verbot vorzubereiten.
Aeesuisse geht davon aus, dass die KlV in naher Zukunft an die Marktentwicklungen angepasst wird. Swisspower und POWERLOOP fordern, dass Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen (WKK) im Rahmen des Impulsprogramms berücksichtigt und gefördert werden.
USPI, HEV und FWS bedauern, dass das KlG keine steuerlichen Anreize statt finanzieller Anreize geschaffen hat. Die USPI fordert ebenfalls eine Erhöhung der Förderbeiträge, eine Erleichterung und eine Verkürzung der Verwaltungsverfahren sowie eine Überarbeitung des Mietrechts, um die Eigentümerinnen und Eigentümer zu ermutigen, energetische Sanierungsarbeiten durchzuführen. Die FWS vertritt die Ansicht, dass jährlich ein Bericht über die Wirkung der Fördermittel vorgelegt werden sollte. Die Grünliberale Partei fordert, dass ein Monitoring über die Massnahmen und die Ausschöpfung der verfügbaren Finanzmittel eingeführt wird. Bei ungenügenden Ergebnissen sei die KlV rasch anzupassen.
Suissetec fordert, dass Anlagen, die eine Wärmerückgewinnung aus sanitären Anlagen ermöglichen, mit der Übernahme von 50 Prozent der Mehrkosten unterstützt werden. Die Joulia SA verlangt, dass diese Anlagen im Rahmen des KlG gefördert werden.
Die KGTV gibt an, dass der Heizbedarf oft überschätzt wird.
3.9.1 Art. 54a EnV
Der Kanton TI weist darauf hin, dass die Erwähnung des harmonisierten Fördermodells der Kantone 2015 (HFM) für Leserinnen und Leser, die mit dieser Terminologie nicht vertraut sind, verwirrend sein kann.
Der HEV findet es schade, dass kleine Gebäude nicht vom Impulsprogramm profitieren können.
Absatz 1 – Ersatz fossil betriebener Heizungen und ortsfester elektrischer Widerstandsheizungen
Die Alpen-Initiative fordert, dass beim Ersatz fossil betriebener Heizungen berücksichtigt wird, ob sich das Projekt in einer Berg- oder Randregion befindet.
Der Kanton AR und das Centre Patronal verlangen, dass die Kantone selbst die Maximalfördersumme pro Vorhaben festlegen können. Der Kanton GE beantragt, dass die Kantone die Förderung für den Ersatz von dezentralen Elektroheizungen ausschliessen können. Der Kanton NE schlägt vor, die Untergrenze für die Förderung von Mehrinvestitionen von 40 auf 30 Prozent zu senken.
Die SP, Travail.Suisse, der VKS und die KlimaSeniorinnen Schweiz fordern, 40 Prozent als Obergrenze für die Förderung festzulegen, um die Verfügbarkeit der Mittel zu gewährleisten.
Der HEV verlangt, dass die gesamten Mehrinvestitionen im Zusammenhang mit dem Heizungsersatz berücksichtigt werden, wie z. B. beim Einbau einer Fussbodenheizung.