Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/8: Klimaschutz-Verordnung · 36 Seiten
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2.2 Bemerkungen, die sich nicht spezifisch auf einen Artikel beziehen Zielvorgaben für die Sektoren Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und synthetische Gase
Die Kantone ZH, FR, SG, BL, TG, VD, VS, NE, JU, die SP, die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK), die KVU, der SIA, der Schweizerische Verband der Umweltfachleute (SVU) und Charnet möchten, dass für den Sektor Landwirtschaft ein Richtwert für die Reduktion der CO2-Emissionen definiert wird. Es wird vorgeschlagen, dass sich die Richtwerte an den Vorgaben der «Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung 2050» orientieren sollen. Prométerre begrüsst hingegen, dass für den Landwirtschaftssektor keine Ziele festgelegt wurden.
Die Kantone ZH, FR, SG, BL, TG, VS, NE, JU, die SP, die EnDK, die KVU, der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA) und der VKS wünschen sich ein Ziel für die Abfallwirtschaft. Darüber hinaus hätte der Kanton Wallis gerne ein Ziel für die Abwasserbehandlung. Die Junge Mitte, Travail.Suisse, der VKS, die Stiftung PUSCH und Casafair möchten auch Richtwerte für andere Treibhausgase (Methan, Lachgas, synthetische Gase), zumal die Schweiz Mitglied beim Methan Pledge ist, der bis 2030 eine Reduktion der Methanemissionen um 30 Prozent verlangt.
Der SGB weist auf Folgendes hin: «Während die zeit- und sektorspezifischen Werte zur Emissionsreduktion im KlG als mindestens zu erfüllenden Ziele formuliert sind, werden diese in der KlV an etlichen Stellen als ‹Richtwerte› uminterpretiert. Dies gilt es zu korrigieren: Eine Übererfüllung der Ziele ist zulässig, ein Verfehlen nicht.»
Strasseschweiz fordert, dass das Bundesamt für Umwelt (BAFU) bei der Berechnung der CO2-Emissionen aus dem Strassenverkehr die gesamten CO2-Emissionsreduktionen, die sich aus den gesetzlich vorgeschriebenen Instrumenten ergeben, berücksichtigt, insbesondere die vom Strassenverkehr finanzierten Emissionsreduktionen.
Umsetzung von Artikel 10 KlG über die Vorbildfunktion von Bund und Kantonen
Die EnDK sowie die Kantone ZH, UR, BS, BL SZ, NE, FR und JU fordern, dass die Kantone in die Ausarbeitung der Ausführungsbestimmungen zu Artikel 10 KlG einbezogen werden und dass diese schnell ausgearbeitet werden, da die Kantone direkt betroffen sind. Die Kantone GR, VD, NE und JU verlangen, dass die vom Bund gemäss Artikel 10 Absatz 4 KIG vorgesehenen Grundlagen für die Vollzugshilfe rasch bereitgestellt und die Erwartungen an die Kantone geklärt werden.
Die Kantone ZH, SZ, BS und JU, die SP, die Grünliberale Partei, die Grünen, die Junge Mitte, der SGB, Travail.Suisse, der Verkehrsclub der Schweiz (VCS), Operation Libero, der VKS und die Stiftung PUSCH heben hervor, dass eine verspätete Inkraftsetzung von Artikel 10 KlG seinem Zweck nicht gerecht würde: «Ein Vorbild, das zu spät kommt, ist kein Vorbild.» Sie weisen darauf hin, dass die Umsetzung der Vorbildfunktion nicht auf die lange Bank geschoben werden dürfe, da die Zeit bis 2040 bereits knapp bemessen sei und jährlich sehr hohe Beträge für die Sanierung öffentlicher Gebäude erforderlich seien.
Handel Schweiz, Bauenschweiz, der Verband Immobilien Schweiz, Gebäudehülle Schweiz, SIA und Casafair fordern klare Bedingungen zu Artikel 10 KlG, um insbesondere die Auswirkungen auf den Bausektor zu klären. Sie hätten es begrüsst, wenn die Ausführungsbestimmungen im Rahmen dieser Vernehmlassung vorgelegt worden wären. Die SBB und die Post erwarten eine Klärung der Ausführungsbestimmungen für die Wahrnehmung der Vorbildfunktion, insbesondere in Bezug auf Scope 3 (vor- oder nachgelagerte Emissionen). Operation Libero streicht die Wichtigkeit der Vorbildfunktion hervor, um Projekte im Privatsektor anzustossen. Die Kriterien in Ausschreibungen für öffentliche Aufträge seien wirksame Hebel. Aus all diesen Gründen habe die Vorbildfunktion hohe Priorität.
Der Kanton VD verlangt eine Präzisierung, ob die Kantone bei ihrem Ziel – Erreichung von netto null Emissionen bis 2040 – auch die vor- oder nachgelagert von Dritten verursachten Emissionen einbeziehen müssen. Der Kanton TG verlangt, dass die Konsequenzen für die zentrale Bundesverwaltung im Falle einer Verfehlung des Netto-null-Ziels in der KlV präzisiert werden. Ebenso solle für Kantone, die das angestrebte Netto-null-Ziel bis 2040 erreichen, ein Belohnungssystem eingeführt werden.