Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/8: Klimaschutz-Verordnung · 36 Seiten

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Swissmem fordert, dass ein Musterfahrplan bereitgestellt werde, damit der verlangte Detaillierungsgrad abgeschätzt werden könne. Cemsuisse verlangt, dass sich die Anforderungen an Fahrpläne für Unternehmen in der KlV eng an bestehenden Verpflichtungen zur Berichterstattung über Emissionen orientieren sollen, wie z. B. an der Berichterstattungspflicht im Rahmen des Emissionshandelssystems (EHS).

VKS und SVU weisen in Bezug auf die Fahrpläne auf folgenden Aspekt hin: Die vorgesehene Formulierung würde die Unternehmen dazu zwingen, ihre Fahrpläne so zu gestalten, dass sie Massnahmen umfassen, die nur mithilfe von Fördermitteln umgesetzt werden können. Doch die Fahrpläne sollen alle wirtschaftlich tragbaren Massnahmen enthalten (wie im erläuternden Bericht dargelegt). Die subventionierte zusätzliche Massnahme soll dann zu einer Übererfüllung des Fahrplans führen.

Unterstützung bei der Erstellung von Fahrplänen

Der Kanton AG und der SBV wünschen sich für die landwirtschaftlichen Unternehmen Unterstützung bei der Umsetzung von Fahrplänen. Der Kanton GE möchte, dass alle Unternehmen bei der Erstellung ihres Fahrplans unterstützt werden.

Bezüge zu anderen Klimaschutzverpflichtungen

Die Kantone ZH, TG, VD und GE sowie die KVU fordern eine klare Abgrenzung zwischen Verpflichtungen zur Verminderung der Treibhausgasemissionen und Fahrplänen. Zudem seien Doppelspurigkeiten zu vermeiden und es sei zu prüfen, ob die beiden Instrumente über dieselbe Plattform abgewickelt werden können.

SP und VKS verlangen, dass die Mindestanforderungen für die Transitionspläne der Finanzbranche in der KlV zu regeln seien. Eventualiter beantragt der VKS, in der KlV einen Verweis auf die dereinst in der Klimaberichterstattungsverordnung festzulegenden Mindestanforderungen anzubringen. Die AMAS hingegen hält es für richtig, dass die Transitionspläne in der Klimaberichterstattungsverordnung geregelt werden. Die ausserparlamentarische Kommission KMU-Forum möchte, dass die in der Klimaberichterstattungsverordnung geforderten Transitionspläne der Finanzbranche in der KlV als Fahrplan anerkannt werden.

Inhalt eines Fahrplans

Die Kantone UR, BS, BL, TG und VS, die KVU und das Centre patronal wünschen, dass nicht technische Lösungen (z. B. strategische oder verhaltensorientierte Lösungen) in der Verordnung erwähnt werden und in die Fahrpläne aufgenommen werden können.

Der Kanton BS möchte, dass die KlV wie im KlG die Massnahmenkaskade übernimmt, gemäss der das CO2-Verminderungspotenzial ausgeschöpft werden muss, bevor zur Anwendung von NET übergegangen wird.

Economiesuisse, SGB, sgv, die SP, die Junge Mitte, swisscleantech, cemsuisse, EIT.swiss, IGEB, Avenergy, der VKS und die Handelskammer beider Basel fordern, bei der Bezeichnung der Absenkpfade «in der Regel linear» zu streichen, da die Absenkpfade in der Regel nicht linear seien. Der Kanton BS verlangt, dass die vor- und nachgelagerten Emissionen in Artikel 5 Buchstabe e zu erwähnen und, wenn möglich, in den Fahrplänen zu berücksichtigen seien. Die Stadt Zürich gibt an, dass bei einem linearen Rückgang der Emissionen das noch vorhandene CO2-Restbudget voraussichtlich überschritten wird. Der VKS fordert, dass die Absenkpfade mindestens die in den Energieperspektiven 2050+ definierten Branchenpfade einhalten.

3.2.2 Art. 6 Fahrpläne für Branchen Veröffentlichung der Branchenfahrpläne

Die Kantone ZH, UR, BS, BL, TG, VD, VS, NE und JU, die KVU, die SP, der SVU und der VKS fordern, dass die Branchenfahrpläne vom Bund veröffentlicht werden. Diese Teilnehmenden stufen sie als von öffentlichem Interesse ein und sind der Meinung, dass eine Veröffentlichung dieser Fahrpläne zu keiner Wettbewerbsverzerrung führen würde.